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a) was jedem vernünftigen Menschen und Bürger unentbehrlich nöthig und nützlich ist.

b) was den feinern und höhern Menschenclassen zum besondern Nutzen und zur Zierde gereicht.

c) was künftigen Kaufleuten, Fabrikanten, Gutsbesitzern, Kameralisten, Officiern als Grundlage zur nähern Kenntniß und zur unmittelbaren Ausübung ihrer besondern Standespflichten dient.

Darunter begreift er 1) folgende mechanische Fertigkeiten und Künste: Lesen, Schreiben, Rechnen, Zeichnen, Declamiren, Singen, Instrumentenspielen und verschiedene körperliche Übungen. 2) Wissenschaftliche Kenntnisse: Religion, Moral, Naturgeschichte des Vaterlandes und der wichtigsten im Handel vorkommenden Producte; so viel, als für Zöglinge dieses Alters faßlich gemacht werden kann aus der Physik, Chemie fürs bürgerliche Leben, Ökonomie, Technologie, Physiologie, Diätetik, Geographie, insbesondere Handlungsgeographie, Chronologie, Geschichte des Vaterlandes, allgemeinen Weltgeschichte, neuern Staatengeschichte, Geschichte der Handlung, Psychologie, Ästhetik, praktischen