Seite:Nachricht von einer neuen Erziehungs- und Lehranstalt in Nürnberg.pdf/9

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b) nur auf einen Theil derselben, bey Kindern aus der Stadt, die dem Institute zur Lehre und Aufsicht übergeben werden, in dem elterlichen Hause aber wohnen und verpflegt werden.

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 Ich darf hier, um nicht zu weitläuftig zu werden, wieder nicht ausführlich bestimmen, wie und nach welchen Grundsätzen die Zöglinge des Instituts nach allen oben angegebenen Rücksichten behandelt werden; doch kann ich nicht umhin, im allgemeinen zu bemerken: daß die gesammte Pflege und Ernährung, welche die Zöglinge in dem Institute finden, auf bewährten diätetischen Gesetzen beruhet; daß sich die Zöglinge ausser den Lehrstunden immer unter der genauesten Aufsicht ihrer Erzieher befinden; daß sie diese zur Thätigkeit und vornämlich zu nützlichen Beschäfftigungen und Arbeiten, auch zu allerley körperlichen Übungen anhalten, sie an Gehorsam, ja selbst an billigen und vernünftigen Zwang gewöhnen, Liebe zur Reinlichkeit und Ordnung in ihnen zu erwecken suchen, sie zur Erfüllung der geselligen Pflichten anleiten, auch auf die Vervollkommnung ihres äussern Anstandes und ihres Betragens im Umgang mit Höhern, ein scharfes Augenmerk richten; überhaupt, daß sie