Seite:Neueste Litteratur der Fränkischen Geschichte und Rechte (Journal von und für Franken, Band 5, 4).pdf/4

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jungen Maler, Dorn, nach Düsseldorf und Mannheim, einen jungen Kupferstecher, Weinrauch, nach Stuttgard und Wien, und den Hn. Artillerielieutenant Westen nach Holland, um seine Kenntnisse im Wasser- und Brückenbau zu erweitern. – Er ließ die Herren Hofkammerräthe Stenglein und Steinlein auf die ehehin zu Kaiserslautern blühende Kameralschule, den Hn. Hofrath und Prof. Pfister nach Göttingen und Wetzlar, Hn. Gotthard nach Wien und Wirzburg um die Vieharzneywissenschaft und Zergliederungskunde, und Herrn Sippel nach Wirzburg, um die Scheidekunde zu erlernen, auf fürstliche Kosten reisen. Für die Bergbaukunde berief er Hn. Bergmeister Illich. Für eine öffentliche Universitätsbibliothek, wozu der Fürst seine Hofbibliothek schenkte, und für die Aufstellung eines Naturaliencabinets sind bereits die zweckmäßigsten Anstalten getroffen worden. Beil. V. Gesetzgebung. Dem Hn. Hofr. und Justitzreferendar Pflaum ist die Bearbeitung eines neuen peinlichen Gesetzbuchs nach Quistorps Plane aufgetragen. Man sieht der Bekanntmachung des ersten Bandes entgegen. Bamberg hatte schon einmahl die Ehre, die erste peinliche Gerichtsordnung in Teutschland aufgestellt zu haben: und nun wird es gleiche Ehre genießen unter den Reichsmitständen das erste gereinigte peinliche Gesetzbuch verfertiget zu haben. Beil. VI. Folgen der milden Gesetzgebung. Unter des jetzigen Fürsten Regierung ward die Tortur verbannt, und des Menschenfreundes