Seite:Neueste Reichshofraths-Erkenntnisse die innerlichen Streitigkeiten der Reichsstadt Nürnberg betreffend.pdf/3

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

zu Nürnberg Glieder des größern Raths contra den Magistrat, verschiedene Beschwerden und Bedrukungen betreffend, unterm 7. curr. Mens. erfolgte Conclusum verwiesen.

.

3tio) Läßt man zwar die von dem Magistrat ad Puncta 1. 2. 3.) des kaiserlichen Decreti vom 6. August 1754. eingebrachte Befolgungsanzeige bis zur Einsicht der Stadt-Rechnungen auf sich beruhen, so wie es ad punctum A.) bey der angezeigten Abschaffung verschiedener mißbräuchiger Mahlzeiten und anderer Accidenzien, jedoch dergestalten sein Bewenden hat, da Magistrat noch ein vollständiges Verzeichniß aller Stadträthen, auch Stadt- und Landesbeamten, und Bedienten, mit Bemerkung der jedem derselben bishero zugekommener fixen Besoldung sowohl, als sämmtlich unbeständiger Amtsnützungen und Accidenzien, zu Fassung anderweiter Kaiserlicher Verordnung ehestens nachtragen solle. Ad 5.) hat derselbe specifice anzuzeigen, wie viel und welche Kapitalien die in seinem Bericht vom 15. Octobr. 1787. bemerkte Zins-Reduction betroffen habe, im übrigen aber die Erleichterung des Aerarii und Verminderung der Ausgaben nicht blos auf die Land- und Stadtalmosen-Ämter, so wie Er laut seines Berichts vom 19. August 1756. angefangen, sondern auch auf alle übrige Ämter zu erstrecken, ad 6.) den Betrieb der beträchtlichen Activorum allenthalben zu reassumiren; ad 7.) die Particular-Admodiation bey