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daß der Inhaftirte des Verhafts zu entlassen sey, folglich war er mit Unrecht inhaftirt, folglich ist er unschuldig, und der Richter, der unschuldige Bürger einstecken, läßt, ist ein eingefleischter etc. etc. etc.“

 Ein Glück wäre es gewesen, wenn es beym Räsonniren geblieben wäre. Allein die Sachen gewannen bald ein ernsteres Ansehen. Man hatte den Zeitpunkt versäumt, ein räudiges Schaaf auszumerzen, und ward bald inne, daß beynahe die ganze Heerde angesteckt worden war. – Alles, was seit enem Menschenalter Absichten verfehlt, Strafe erlitten, Processe verloren; – und alles, was nie etwas verloren und nie etwas zu verlieren hatte, gesellte sich zu den Mißvergnügten. Letztere brachten, vermöge ihrer bekannten Talente, das Steuerruder in ihre derben Hände, und nun ruderte die Gesellschaft geraden Weges auf den Glückshafen zu, den solche Steuermänner nie verfehlen.

 Es ward daher zu Berathungen geschritten, und so fort in der ersten Session beschlossen; daß der Stadtrichter (Regierungsrath Städel) dem man zunächst alle Schuld an den Hals hing, vorerst seines Amtes entsetzt seyn sollte; daß zu diesem Ende

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Anonym: Neueste Unruhen zu Wertheim in: Journal von und für Franken, Band 2. Raw, Nürnberg 1791, Seite 313. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Neueste_Unruhen_zu_Wertheim.pdf/4&oldid=- (Version vom 1.8.2018)