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an den höchsten Reichsgerichten, nach sich ziehen könnte. Kaum war dieses geschehen, als es den Demagogen hinterbracht, von diesen der Congregation vorgetragen, und aus dem Mittel derselben dem Manne alles Ernstes bedeutet ward: „daß er derley fortan sich mit Nichten erbrechen solle, widrigenfalls man ihn mit einem unbehaglichen Tractament zu regaliren ohnermanglen werde; und das von Faustrechts wegen.

 Da nach den Grundsätzen dieses primitiven Rechts der Proceß bekanntlich mit der Execution anfängt, und man darin vermittelst derber Fäuste und starker Knüttel am meisten ausrichten kann: so war die Wiederherstellung desselben allerdings zu befürchten. Es war also auf alle Fälle dem gutmüthigen Manne sehr wohl gerathen, für das ihm zugedachte Tractament zu danken, und sich vorerst an einen Ort zu begeben, wo das Faustrecht unter Bürgersleuten nicht gehandhabt werden darf.

 Dergleichen Heldenthaten fielen täglich vor. Eine Unbilde folgte der andern, und eine Ausschweifung zog die andere nach sich. Mit jedem Tage vermehrte sich die Anzahl der Unruhigen; mit jedem Tage wuchs ihr Übermuth und Trotz gegen die Stimme der

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Anonym: Neueste Unruhen zu Wertheim in: Journal von und für Franken, Band 2. Raw, Nürnberg 1791, Seite 317. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Neueste_Unruhen_zu_Wertheim.pdf/8&oldid=- (Version vom 1.8.2018)