Seite:OAB Freudenstadt 074.png

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Häuser gebaut seyen und noch mehr Leute zu weiteren Bauten Lust bezeugten, „die Ebene wohl in Augenschein zu nehmen, welche bis hinab zur Fundgrube „das Glück“ gehe, weil hier fast kein Gehölz sey, und dann zu berichten, ob dieser Platz sich zum Getreidebau eigne, aber auch sich beim Waldvogt in Nagold zu erkundigen, ob es der Wildbahn nicht schaden würde? Aber der Bergbau wollte nicht recht gedeihen und der Herzog verlor Lust und Eifer dazu. 1

Erst sein Nachfolger, Herzog Friedrich, griff die Sache wieder energischer an, wie er denn im Zusammenhang mit seiner Förderung des Bergbaues die Stadt Freudenstadt gründete. Adam Jäger, Bergvogt in Innsbruck, Otto Mann und Abraham Schnitzer aus Tyrol mußten die Gruben im St. Christophsthal untersuchen und erklärten einstimmig, sie würden guten Ertrag liefern, sobald man für eine bessere Betreibung des Baues sorge. Angestellte Proben ergaben für den Centner Erz 2 bis 9 Loth Silber und 3 bis 14 Pfund Kupfer. Nun wurde Schnitzer als Bergmeister, Mann als Generalinspektor der Bergwerke angestellt, Schnitzer jedoch wegen schlechter Aufführung bald wieder abgeschafft. Mann versah sein Amt besser, aber er hatte viel zu klagen über den Ungehorsam wie über die Nachlässigkeit, Trägheit und Unordnung seiner Untergebenen, über die erbärmliche Betreibung des Grubenbaues und darüber, daß der Kunstmeister mit den Wasserwerken nicht fertig werde. In seine Klagen stimmte der Bergrichter, Melchior Hofer aus Basel, ein, auf dessen Erinnerung vornehmlich der Wochenlohn der Bergleute von 25 auf 20 und 18 Batzen herabgesetzt wurde (den 27. Juli 1596). Am 1. Juni 1597 ließ der Herzog neue Vorrechte und Freiheiten der Gewerke, Berg- und Hüttenleute veröffentlichen; in dem sie begleitenden Publikationsrescript vom 27. Juli 1597 sind die „Silber-, Kupfer-, Blei- und Eisen-Bergwerke am Schwarzwald zu Bulach, Dornstetten, Hallwangen, in der Aach, am Vorbach, in St. Christophsthal, am Kienberg und Schöllkopf, in der Reinerzau, in Sulzbach, im Tennenbrunn und an andern Orten mehr“ angeführt. Beide wurden auch der ausführlichen, unter dem 5. Juli 1598 erlassenen und im Druck erschienenen Bergordnung vorausgeschickt. Diese hatte Dr. Gadner mit Zugrundlegung der Joachimsthaler Bergordnung verfaßt und sie war hierauf durch Kunstverständige geprüft worden. Neben den Vorschriften für die Betreibung des Gruben- und Hüttenbaues enthält sie noch folgende Bestimmungen: Jederzeit sollen ein tüchtiger Berghauptmann und Bergmeister im St. Christophsthal und andere taugliche Bergwerksleute, so viel man deren bedürfe, bestellt werden, und die Vollmacht erhalten, die Gruben zu vertheilen, und den Bergrwerksverwandten Recht zu sprechen. In jeder Zeche gehört eine Kuxe dem Eigenthümer des Bodens, eine zweite den Kirchen, Schulen und Armenkästen. Die Bergleute sind mit ihren Familien auf 12 Jahre von allen Steuern, mit Ausnahme der Türkenhilfe, von Umgeld, Frohnen und andern Lasten, und in Beziehung auf

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Freudenstadt. Karl Aue, Stuttgart 1858, Seite 074. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Freudenstadt_074.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)