Seite:OAB Freudenstadt 090.png

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dem Oberamtsbezirk einen jährlichen Erlös von 4–500.000 fl. einbringen.

In den Staatswaldungen wird alles Holz, das nicht als Berechtigungsholz abgegeben wird, im Aufstreich verkauft; in den Gemeindewaldungen hingegen wird häufig ein Theil des Brennholzes unter die Gemeindemitglieder in Natur vertheilt und nur das Weitere an die Meistbietenden verkauft. In neuerer Zeit haben einzelne Gemeinden angefangen, das schlagbare Holz mehr als Langholz zu verwerthen, den Erlös je nach der Berechtigung theils den Ortseinwohnern, theils den Gemeindekassen zukommen zu lassen.

Gewerbe, die sehr bedeutenden Holz-Verbrauch haben, sind hauptsächlich die K. Hüttenwerke im Christophs- und Friedrichsthal, die Glashütten in Buhlbach und Schönmünzach, die Fabrik in Ödenwald, sowie Fabriken in Freudenstadt; außer diesen aber noch Bierbrauereien, Potaschesiedereien, Theerbrennereien, Ziegelöfen, und viele Branntweinbrennereien. Beinahe das gesammte Brennholzerzeugniß der Staatswaldungen wird, insoweit es nicht an die Glashütten zu Schönmünzach und Buhlbach oder an die chemische Fabrik Ödenwald um fixe Preise zur Abgabe kommt, unter der Bedingung der Verkohlung für die K. Hüttenwerke versteigert. Das jährliche Kohlenquantum beträgt 8–9000 Klafter, wobei die Hüttenwerke noch 10–15.000 Zuber Kohlen bei Privaten aufkaufen. Der ganze Kohlenverbrauch derselben beläuft sich derzeit auf etwa 45.000 Zuber. Der jährliche Holzbedarf der Glashütte zu Buhlbach beträgt 3500–4000 Klafter, der zu Schönmünzach 2500 bis 3000 Klafter und der in der Fabrik Ödenwald 1200–1500 Klafter. Zweckmäßig eingerichtete öffentliche Back- und Waschhäuser, die eine Holzersparniß zur Folge hätten, sind nur in einzelnen Gemeinden vorhanden; auch könnte der allgemeine Reichthum an Bau- und Werksteinen noch manches Stück Bauholz ersparen.

Die Holzpreise betrugen:

in dem Forstbezirk Freudenstadt:
Nutzholz (pr. Kubikfuß):
1800.   1820.
Eichenholz
3 bis 4 kr. 5 bis 6 kr.
Buchenholz
11/2 – 3 kr. 5 – 61/2 kr.
Nadelholz
11/2 – 21/2 kr. 3 – 5 kr.
Brennholz (pr. Klafter):
Eichene Scheiter 
fl. 30 kr. – 1 fl. 1 fl. 30 kr. – 4 fl. 00 kr.
Buchene Sch
1 fl. 0kr. – 1 fl. 2 fl. 30 kr. – 5 fl. 30 kr.
Nadelholz ch
fl. 30 kr. – 2 fl. 1 fl. 0kr. – 2 fl. 30 kr.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Freudenstadt. Karl Aue, Stuttgart 1858, Seite 090. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Freudenstadt_090.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)