Seite:OAB Freudenstadt 105.png

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die großen Zehnten theils in Folge älterer Erwerbungen, theils als Nachfolgerin in den Besitzungen der ehemaligen Klöster Reichenbach und Alpirsbach; an einzelnen Zehnten waren auch andere Berechtigte betheiligt; so besaßen z.B. in Böffingen von dem großen Zehnten ursprünglich die geistliche Verwaltung Dornstetten 1/8, das Kloster Alpirsbach 2/8 und die Herren von Landsee 5/8; zu Glatten die genannte geistliche Verwaltung 1/8, Kloster Alpirsbach 4/8 und die Familie Landsee 3/8. In Dietersweiler gebührten an dem Zehnten dem Staate 3/4, dem Grafen von Staufen 1/4, welches ihm von der herzoglichen Kellerei als Mannlehen verliehen war. Bemerkenswerth ist, daß hier Rüben zum großen Zehnten gerechnet wurden. In Lombach hatte der Staat den Zehnten mit den Besitzern des Ungerichts-Hof zu Ober-Iflingen zu theilen. Auf der Markung von Loßburg fand sich ein besonders versteinter Bezirk, welchen früher die Johanniter-Ordens-Commenthurei Rexingen, später die Pfarrei Wittendorf verzehntete.

Auf der Markung von Ober-Waldach war die Pfarrei Altheim großzehntberechtigt.

In Wittendorf gehörte nur 3/4 des großen Zehntens dem Staat, der Rest der Pfarrei. In den erst in späterer Zeit gegründeten Kolonien, wie z. B. auf der Markung von Erzgrube, wurden statt des großen Zehnten aus sog. Forstfeldern jährliche Zinse bezahlt.

Der kleine Zehnten gehörte vordem meistens den Orts- oder benachbarten Pfarreien, so in Aach der Pfarrei Grünthal, in Besenfeld der Pfarrei Göttelfingen, in Cresbach der Pfarrei Thumlingen, in Dornstetten der dortigen Stadtpfarrei, in Hochdorf der Pfarrei Göttelfingen. In Glatten hatte die Staatsfinanzverwaltung den Wergzehnten mit der Ortspfarrei zu theilen, in andern Orten bezog der Staat den kleinen Zehnten allein, namentlich in Freudenstadt, Baiersbronn, Böffingen, Dietersweiler, Durrweiler, Edelweiler, Herzogsweiler, Heselbach, Hutzenbach, Igelsberg, Lombach, hier waren übrigens Kraut, Obst und Zwiebel zehntfrei, ferner in Neuneck, Reichenbach, Röth, Schopfloch und Schwarzenberg.

Heuzehnten wurde nur auf wenigen Markungen erhoben; auf einzelnen wie Aach, Besenfeld, Ober-Musbach, Lombach und Wittlensweiler wurden Surrogatgelder bezahlt, in Dornstetten waren die Wiesen zehntfrei, weil von denselben eine Abgabe unter dem Namen Kirchensteuer entrichtet wurde. In Thumlingen, Cresbach und Hörschweiler gebührte der Heuzehnte der Pfarrei Thumlingen, in Durrweiler dem Staat; in Heselbach, Hutzenbach, Igelsberg, Röth, Schwarzenberg

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Freudenstadt. Karl Aue, Stuttgart 1858, Seite 105. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Freudenstadt_105.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)