Seite:OAB Freudenstadt 219.png

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seines Oheims für dessen Antheil an der Stadt Horb seine Hälfte an Dornstetten, dieser aber trat die Pfandschaft schon den 3. Aug. 1320 an den Grafen Eberhard von Württemberg ab, welcher ihm die 500 Mark sogleich bezahlte, wofür Burkhard auf die Wiederlösung verzichtete, wenn nicht Anna von Geroldseck oder ihre Erben sie begehrten. Am 1. Sept. 1321 aber schworen Anna von Geroldseck und ihr Sohn Walther, daß sie Dornstetten weder von dem Grafen Eberhard noch von dem Grafen Burkhard zurückfordern wollten, und im J. 1341 that Graf Götz von Fürstenberg dasselbe. Der Bischof von Bamberg aber belehnte den Grafen Eberhard von Württemberg und seine Erben am 12. Juli 1323 mit der Stadt Dornstetten und mit allem dem, was von Rechten dazu gehörte, wie denn auch das Bisthum Bamberg noch 1483 die Muthung des Lebens verlangte. Doch machten auch später die frühern Besitzer noch auf das Eigenthumsrecht Anspruch. Als die Söhne obigen Walthers von Geroldseck theilten, erhielten Georg Walther und Gundolf die Stadt Dornstetten u. a. (Gesch. von Geroldseck 1, 35; vrgl. auch Stälin, Wirt. Gesch. 3, 242) und, als den 26. Oct. 1381 Graf Rudolf von Hohenberg seine Besitzungen an den Herzog Leopold von Österreich verkaufte, ist darunter auch „das Losungsrecht an Dornstetten“ aufgezählt (Stälin a. a. O. 3, 298). Erst am 18. Mai 1490 entsagte K. Maximilian für Erlassung einiger schuldigen Geldsummen allen Ansprüchen auf die Stadt (eb. 638).

Das Schicksal verpfändet zu werden, hatte Dornstetten auch unter Württemberg ein paar Male, übrigens nur vorübergehend; im J. 1342 wurde es von Graf Ulrich für einen Theil des Kaufschillings, um welchen er Tübingen erkaufte, versetzt, und um 1400 wurde es an Georg von Neuneck verpfändet (Steinhofer 2, 582).

Um 1100 werden genannt ruricolae in Dornstetin (Cod. Reichenb. 16 a.); sonst kommt im 12. Jahrh. die Bezeichnung vor vicus Dornstetin at villulae ad ipsum locum pertinentes (ib. 36 b.)

Wappen der Stadt Dornstetten.
Wappen der Stadt Dornstetten.

Das älteste Stadtwappen war der Zäringische Adler; ein solcher ist dargestellt auf dem Siegel einer Urkunde vom 28. März 1283 und von der Inschrift SIGILLVM CIVIVM IN DORNSTETEN umgeben. Als Dornstetten unter württembergische Herrschaft kam, nahm es statt des Adlers das württembergische Wappen, die Hirschhörner, an; es wurde jedoch dieses Wappen im 16. Jahrh. durch ein anderes ersetzt, welches einen Dornstrauch mit schwarzem Hirschhorn darüber im goldenem Felde darstellt.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Freudenstadt. Karl Aue, Stuttgart 1858, Seite 219. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Freudenstadt_219.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)