Seite:OAB Freudenstadt 221.png

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zwischen Johannis des Täufers Tag und dem Advent Ferien haben (Sattler, Gr. 4, 65).

Dornstetten war alter Landcapitelssitz. Die Einführung der Reformation im Jahr 1535 hatte aber die Verlegung dieses Sitzes nach Horb zur Folge. In Dornstetten wurden erstlich eine evangelische Stadtpfarrei und später (1556) zwei Diaconate, mit deren zweitem im J. 1560 die früher abgesonderte Präceptorsstelle verbunden wurde, daneben errichtet. Diese Stellen stunden unter der Specialsuperintendenz Herrenberg. Im J. 1583 wurden beide Diaconate aufgehoben, eine bloße Stadtpfarrei belassen und das Präceptorat auf das Schulfach beschränkt; im Zusammenhang mit obiger Aufhebung wurden zu gleicher Zeit die seitherigen Filialien von Dornstetten, nämlich: Grünthal, Hallwangen, Ober- und Unter-Musbach und Wittlensweiler, von der Mutterkirche getrennt und der neu errichteten Pfarrei zu Grünthal zugeschieden. Von der Specialsuperintendenz Herrenberg kam Stadt und Amt Dornstetten im J. 1672 hinweg an die damals neu errichtete Specialsuperintendenz zu Freudenstadt.

Das Kirchenpatronat ist landesherrlich.

Vor Zeiten bestunden allhier zwei Frauenklöster, genannt die weiße Sammlung (weil es Dominicanerinnen waren; auch die niedere Sammlung auf der Mauer geheißen) und die graue Sammlung (Franciscanerinnen von der dritten Regel, auch die Kaiserlin Sammlung genannt). Am 15. December 1276 befreite Graf Heinrich von Fürstenberg und seine Gattin Agnes die Frauen der ersteren Sammlung von allen Steuern, Wachen und Diensten. Am 30. April 1375 gab sich diese Sammlung, in welcher Margarethe von Horb Priorin war, mit Zustimmung ihrer Beichtväter vom Predigerorden eine Ordnung, nach welcher alle Schwestern beim Eintritt auf die freie Verfügung über ihr beigebrachtes Vermögen verzichten mußten, und wegen Unzucht, unerlaubten Auslaufens, Ungehorsams u. s. w. als faule Glieder ausgestoßen werden sollten. Graf Ulrich von Württemberg gab hiezu den 28. Jan. 1387 seine Bestätigung (Sattler, Grafen, 4 Beil. S. 123. 124). Im J. 1400 vereinten sich beide Sammlungen in eine und die Stadt gewährte ihnen für Überlassung des entbehrlich gewordenen Hauses auf der Mauer Steuerfreiheit für ihre Häuser und Güter, jedoch nur unter der Bedingung, daß sie ohne ausdrückliche Bewilligung der Bürgerschaft keine weitern Güter erwerben sollten (Sattler a. a. O. S. 118. Cleß 3, 191). Die Reformation hob diese Gemeinschaft auf; das Gebäude wurde Fruchtkasten

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Freudenstadt. Karl Aue, Stuttgart 1858, Seite 221. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Freudenstadt_221.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)