Seite:OAB Freudenstadt 323.png

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Weizen, 5–6 Sri. Einkorn und erntet durchschnittlich 6 Scheffel Dinkel, 5 Scheffel Hafer, 5 Scheffel Gerste, 4–5 Scheffel Roggen, 6 Scheffel Einkorn und 5 Scheffel Weizen. Die Güterpreise bewegen sich bei den Äckern von 20–200 fl. und bei den Wiesen von 80–400 fl. pr. Morgen. Die Getreideerzeugnisse befriedigen nicht nur das örtliche Bedürfniß, sondern erlauben noch einen namhaften Verkauf nach Außen.

Der Wiesenbau ist nicht so ausgedehnt, daß er das für den Viehstand nöthige Futter liefern würde, daher viel Futterkräuter gepflanzt werden; der durchschnittliche Ertrag eines Morgens Wiese beträgt 25 Ctr. Heu und 12 Ctr. Öhmd.

Was die Viehzucht betrifft, so werden Pferde nur wenig gezogen, dagegen ist die Pferdehaltung nicht unbeträchtlich. Der aus einer gewöhnlichen Landrace bestehende Rindviehstand ist ziemlich gut und wird durch 2 Farren, die ein Bürger mit Unterstützung von Seiten der Gemeinde hält, nachgezüchtet. Wegen des Mangels an Futter kommt das Vieh noch in die Waldungen auf die Weide. Mit Zug- und Schmalvieh wird einiger Handel getrieben.

Schweine werden nicht gezüchtet, dagegen viele Ferkel von Außen aufgekauft und für den eigenen Bedarf gemästet.

Die Ortsbürger haben das Recht je im Verhältniß ihrer zu entrichtenden Grundsteuer, Schafe auf der Markung laufen zu lassen, deren Zahl gegenwärtig etwa 200 Stück beträgt; die Pferchnutzung bringt der Gemeindekasse jährlich 100–200 fl. ein. Ziemlich viele Ziegen werden von Unbemittelten der Milch wegen gehalten. Die Gemeinde besitzt gegen 600 Morgen gut bestockte Nadelwaldungen, deren jährlicher Ertrag früher unter die Bürgerschaft vertheilt wurde. Gegenwärtig aber fließt der Erlös aus dem Holz mit etwa 1800 fl. in die Gemeindekasse, um damit die vorhandenen Schulden zu decken. Die Gemeinde hat nämlich im Jahr 1837 ein Kapital von 36.000 fl. aufgenommen und dasselbe an die Bürgerschaft vertheilt, so daß jeder Bürger 750 fl. als Schuld übernahm unter der Bedingung, daß die Zinse jährlich am Holzgeld der Einzelnen abgezogen, das Kapital aber allmälig von dem Erlös des in den Gemeindewaldungen gefällten Holzes abbezahlt werde. Diese gut gemeinte Maßregel hatte keine günstigen Folgen, indem die erhaltenen Gelder von den Bürgern nicht zweckmäßig genug verwendet und die Waldungen wegen der Heimzahlung des Kapitals zu sehr in Anspruch genommen wurden.

Überdieß muß neuerer Zeit Gemeindeschaden umgelegt werden, s. Tab. III. über den Gemeinde- und Stiftungshaushalt.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Freudenstadt. Karl Aue, Stuttgart 1858, Seite 323. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Freudenstadt_323.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)