Seite:OAB Freudenstadt 326.png

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des Oberamtsbezirks gerechnet werden darf. Der ausgedehnteste Güterbesitz beträgt 90–100 Morgen, der mittlere 60 Morgen und der geringste 30–40 Morgen. Die Hauptnahrungsquellen der Einwohner sind Feldbau und Viehzucht.

Die mittelgroße, ziemlich ebene Feldmarkung hat im Allgemeinen einen fruchtbaren, theils aus den Verwitterungen des Muschelkalks, theils aus Diluviallehm bestehenden Boden, in welchem die gewöhnlichen Getreidearten gut gedeihen; die natürlichen Verhältnisse sind überhaupt denen auf der Markung Ober-Iflingen so ziemlich gleich und eher, namentlich die klimatischen, noch günstiger als jene. Auch für den Obstbau ist der Boden günstig.

Was die landwirthschaftlichen Verhältnisse betrifft, so verweisen wir auf die Ortsbeschreibung von Ober-Iflingen, da beide Orte gemeinschaftliche Zelgen und den gleichen landwirthschaftlichen Betrieb haben. Auch auf der Markung Neuneck besitzen die Einwohner von Unter-Iflingen noch einzelne Güterstücke.

Der Gemeindehaushalt ist geordnet, auch ist die Gemeinde im Besitz von 300 Morgen Waldungen, von deren Ertrag jeder Bürger jährlich 2 Klafter Holz erhält, s. Tabelle III. über den Gemeinde- und Stiftungshaushalt.

Vicinalstraßen sind nach Ober-Iflingen und Neuneck angelegt.

Westlich nur etliche hundert Schritte vom Ort befindet sich der sog. Burggraben (Burg), ein 10–12′ hoher künstlich aufgeworfener, mit einem Graben umgebener Hügel, dessen ebene, kreisrunde Kuppe 45′ im Durchmesser beträgt. Nach der Volkssage soll hier eine Burg gestanden seyn, was übrigens nach der geringen Ausdehnung der Oberfläche des Hügels, und da dieser in einer Vertiefung künstlich aufgeworfen ist, sehr zweifelhaft erscheint. Viel wahrscheinlicher ist, daß diese Befestigung mit der abgegangenen Stadt Rockesberg in Verbindung stand; über diese, wie über mehrere bei Unter-Iflingen vorkommende Alterthümer s. den allgemeinen Theil.

Unter-Iflingen als inferior Vueningen im Reichenbacher Codex (20b) um 1100 vorkommend, gelangte frühzeitig an die Herren von Neuneck, von diesen mit der Herrschaft Neuneck selbst an die von Ehingen und sodann über die Herrn von Closen im J. 1614 an Württemberg (s. Neuneck).

Die hiesige ritterschaftliche Collectation erhielt Württemberg im J. 1769 durch Vertrag mit der Ritterschaft auf ewige Zeiten eingeräumt.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Freudenstadt. Karl Aue, Stuttgart 1858, Seite 326. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Freudenstadt_326.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)