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200–250 Jahre ansteigendes Alter erreichen, um werthvolle Nutzhölzer zu erziehen.

Geregelte, von Forstverständigen entworfene Wirthschaftsplane sind nicht allein für die Waldungen des Staats, sondern auch für die der Gutsherrschaften und Gemeinden vorhanden.

In dem Bezirk beträgt das Nutzholz in den Staatswaldungen etwa 80 %, in den Gemeinde- und Stiftungswaldungen 60–70 %, und in den Privatwaldungen, mit Einschluß der gutsherrlichen Waldungen 80 % der ganzen Holzproduktion; der durchschnittliche jährliche Zuwachs wird zu 0,5–0,8 Klafter per Morgen angegeben.

Von Nebennutzungen sind zu nennen: 1. die Waldstreu, als Laub, Heide, Moos, dürres Gras etc. ist sehr gesucht und wird öfters zum Nachtheil der Waldungen gewonnen; die in manchen Gegenden des Landes mit Vortheil benützte Nadelstreu (Hackstreu) wird nur wenig verwendet. 2. Die Gräserei ist auf unschädlichen Plätzen in den Gemeindewaldungen und gegen sog. Graszettel auch in den Staatswaldungen gestattet; sie wird übrigens öfters auch, besonders in futterarmen Jahrgängen unerlaubter Weise zum Nachtheil der Waldungen ausgeübt; 3. das Eckerig, welches gerade nicht von besonderer Erheblichkeit ist, wird in den Staatswaldungen gegen Naturallieferung verliehen, welche man wieder zur Aufforstung der Waldungen verwendet. In den Gemeinden- und Privatwaldungen benützen die Eigenthümer den Eckerigertrag theils zu eigenen Waldkulturen, theils zur Ölbereitung, Mast u. s. w.; 4. die Gewinnung von Nadelholzsamen; 5. das Besenreis wird entweder im Revierpreis abgegeben, oder durch besonders aufgestellte Personen geschnitten; 6. das Harzsammeln ist in neuerer Zeit aufgehoben und findet nur noch in einzelnen Gemeindewaldungen an früher angerissenen Fichtenstämmen Statt; 7. die Köhlerei kommt selten vor, da die Kohlenbedürfnisse der Kleingewerbe, wie Schmidessen etc. aus den benachbarten holzreicheren Bezirken, namentlich von Freudenstadt befriedigt werden.

Weitere Nebennutzungen, als eßbare Beeren, officinelle Kräuter u. s. w. dürfen unentgeldlich gesammelt werden.

Der Holztransport geschieht je nach der Jahreszeit auf der Achse oder auf dem Schlitten nach den Orten oder an die Floßwasser Neckar und Eyach, welche vieles Holz aufnehmen und weiter führen. Für den Landtransport des Stammholzes wird zuweilen der Lottbaum oder Halbwagen angewendet. Die Flößerei wird schwunghaft getrieben und Einbindstätten für dieselbe bestehen innerhalb des Bezirks:

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 60. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_060.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)