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von Neuneck, welcher sich um das Erzhaus Österreich im Krieg mit den Schweizern verdient machte, den 24. Aug. 1453 von Erzherzog Albrecht Erlaubniß, konnte jedoch für seine Familie keinen dauernden Besitz hier gründen. Die Gültlingische Familie, und zwar die Erben Jakobs von Gültlingen, welche hart von Schulden bedrängt waren, mußten auch ihrerseits im Jahr 1505 sich dieses Gutes feierlichst entschlagen; ihre Gläubiger, Jörg v. Ow zu Hirrlingen und Konrad v. Richtenberg, vom kais. Hofgerichte zu Rottweil darauf eingewiesen, verkauften solches 1507 als „frei und ledig“ um 1150 fl. an Michael Schütz vom Eutinger Thal, von welchem es auf Erhard v. Ow und Jerg von Schwarzach vererbt wurde. Von Letzterem ging es 1512 durch Kauf an die Brüder Jörg und Jakob Schütz über. In der v. Schütz’schen Familie wurde 1551 ein Fideikommiß darüber angeordnet, vermöge dessen das Dorf auf Hans Ulrich Schütz vom Eutinger Thal und von diesem jederzeit auf den ältesten dieses Geschlechts kommen sollte.

1618 soll Georg Schütz mit seinem Bruder Gall im Schlosse Baisingen Streit bekommen haben und, weil bei dieser Gelegenheit Letzterer umgekommen, 1621 wegen „Mißhandlung“ verurtheilt worden sein: sich an der ungarischen Gränze acht Jahre lang gegen den christlichen Erbfeind gebrauchen zu lassen; er sei jedoch 1622 von Erzherzog Leopold von Österreich begnadigt worden. 1628 Januar 20., wird Georg Schütz gemahnt, dem Chorherrnstift das, 1625 erkaufte Drittel des großen Zehnten in Baisingen endlich zu zahlen.[ER 1]

Von Georg erbte 1633 die Herrschaft Baisingen Reinhart v. Ow zu Neuhaus und Bierlingen; sie wurde ihm aber vier Wochen, nachdem er sich von den Unterthanen hatte huldigen lassen, von dem Schweden Axel Oxenstierna gewaltsam weggenommen und am 28. April dessen Obrist Fr. Ludw. Kanofsky v. Langendorf geschenkt, der sie noch 1635 trotz aller Gegenklagen besetzt hielt. 1658 verkaufte Hans Sigm. Jäklin von Hohenwatt und 1660 Georg Adam v. Themar zu Schadenweiler je die Hälfte von Baisingen an Joh. Georg v. Werdnau. Nachdem dieser – wie andere Nachbarn von den österreichischen Beamten bedrängt – seinen Blutbann 1682 für ein österreichisches Kunkellehen hatte anerkennen müssen und 1696 kinderlos verstorben, vererbte sich Baisingen auf die Freiherren von Stauffenberg, welche seitdem das Dorf – lange Zeit im Streit mit dem Hause Österreich über die hiesige Landeshoheit und Forstherrlichkeit – als Mojorat besitzen und 1805 unter württembergische Staatshoheit traten. Bis zu diesem Jahr war die Steuer fortwährend zur Ritterschaft gegangen.

Früher Filial von Eutingen hatte Baisingen eine eigene Schloßkaplanei,

Errata

  1. S. 138. Die markierte Textpassage wurde eingefügt. Siehe Berichtigungen und Nachträge, Seite 273–276.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_138.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)