Seite:OAB Horb 185.png

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Der Ort mit einem eigenen Schlosse, das erst in diesem Jahrhundert abgebrochen wurde, war ein reichsfreies Gut, das zum ritterschaftlichen Kanton Neckar-Schwarzwald wie alle übrigen in dieser Gegend steuerte; Inhaber desselben war im Jahr 1346 Friedrich v. Weitingen zu Urnburg seßhaft, der am 12. Juli vogteiliche Gefälle daselbst um 400 Pfund Heller an seinen Oheim Kadolt von Wehingen veräußerte. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts gehörte Göttelfingen nebst Vollmaringen samt dem reichslehnbaren Blutbann den Edlen von Neuhausen (bei Eßlingen; z. B. Reinhard von Neuhausen 1572). Im J. 1605 belehnte solche K. Rudolf II. mit dem Blutbann über die beiden Orte (Betrachtungen über den Blutbann in Schwaben 28). Als Marx Caspar von Neuhausen bald nach 1626 starb, erbte diese Besitzungen sein Schwager Otto v. Ow (siehe bei Felldorf), dessen Söhne sie mit dem Blutbann im Jahr 1657 um 24.000 fl. an Jacob Rudolph Streit von Imendingen verkauften. Hierauf kamen sie an den Freiherrn von Rost, kaiserlichen Landvogt in Rottenburg (aus einem Tiroler Geschlecht), 1689 durch Johanna von Rost an ihren Gatten den Grafen von Welsberg, dann durch Anna von Welsberg an ihren Gatten Thaddä Amand Joh. Maria Freiherrn von Hornstein-Weiterdingen. Durch seine Verheirathung mit Johanna, Tochter Leopolds Freiherrn von Hornstein, erbte Maximilian Wunibald, Fürst von Waldburg-Zeil-Trauchburg († 1818), Göttelfingen und Vollmaringen. Beides kam 1805 unter württembergische Landeshoheit, unter welcher anfänglich aus Göttelfingen und Vollmaringen ein fürstliches Patrimonialobervogteiamt gebildet wurde, welches jedoch 1809 in dem Oberamt Horb aufging. Der Enkel des genannten Fürsten, Fürst Constantin, verkaufte im Jahr 1856 alle seine hiesigen Güter, 333 Morgen (300 Morgen Äcker und 33 Morgen Waldung) für 70.000 fl. an Ortsbürger.

Die hiesige Pfarrei, früher ein Filial der Pfarrei Eutingen, stiftete im Jahr 1521 das Chorstift Horb und Margarethe von Gültlingen, geb. von Wolmershausen, Gemahlin des Ritters Wolf von Gültlingen. Am 10. Merz 1521 erfolgte zunächst blos die Pfarrkaplaneistiftung, welche Bischof Hugo von Constanz am 18. April d. J. bestätigte.[ER 1] Es alternirte der Pfarrsatz zwischen dem genannten Chorstift und der Gutsherrschaft. Der Antheil des Chorstifts kam über die Krone Württemberg an das Bisthum Rottenburg, mit welchem der Fürst von Zeil in der Besetzung[ER 2] der Stelle abwechselt.

Errata

  1. S. 185 L. 8. [WS: lies L. 8 v. u.] Die markierte Textpassage wurde eingefügt. Siehe Berichtigungen und Nachträge, Seite 273–276.
  2. S. 185 L. 2 v. u. statt „Bestätigung“ lies: Besetzung. Siehe Berichtigungen und Nachträge, Seite 273–276.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 185. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_185.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)