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500–1000 fl. per Morgen. Von den Getreideerzeugnissen werden jährlich durch Vermittlung von benachbarten Fruchthändlern (Schäufler) etwa 2500 Scheffel Dinkel, 700 Scheffel Gerste, 100 Scheffel Weizen und 100 Scheffel Haber nach Außen abgesetzt.

Die durchgängig zweimähdigen Wiesen, von denen nur drei Morgen bewässert werden können, liefern gutes Futter, besonders die im Neckarthal gelegenen, und zwar durchschnittlich 25 Centner Heu und 12 Centner Öhmd per Morgen.

Die Obstzucht beschränkt sich auf die um das Dorf gelegenen Baumgärten und die mit Obstbäumen besetzten Landstraßen; man zieht Rainetten, Luiken, Breitäpfel, Kohl-, Knaus-, Wadel-Spitz-Birnen und Zwetschgen. Die Jungstämme werden theils aus der Gemeindebaumschule, theils von Tübingen und aus der Steinlach bezogen. Das Obst wird im Ort verbraucht.

Die Weide ist gut und wird um 434 fl. an einen Schäfer im Ort verpachtet, der im Vorsommer 160 Stück, im Nachsommer 200 Stück deutsche und Bastardschafe auf der Markung laufen läßt und fettgemachte Hämmel nach Genf und Paris absetzt, während er die Wolle auf dem Kirchheimer Markt verkauft. Die Pferchnutzung trägt der Gemeindekasse jährlich 300–400 fl. ein.

Die Pferdezucht ist ganz unbedeutend, dagegen die Rindviehzucht sehr namhaft und bildet einen besondern Erwerbszweig; man züchtet vorzugsweise eine mittelstarke Landrace und außer dieser auch Simmenthaler, Limpurger etc.; zur Nachzucht sind zwei Farren aufgestellt, die ein Bürger Namens der Gemeinde unterhält. Es findet Ochsenmastung statt und die fettgemachten Thiere werden theils an Metzger, theils nach Frankreich abgesetzt; überdieß wird noch ziemlich viel Vieh in Handel gebracht.

Die Zucht der Schweine ist nicht hinreichend, es müssen daher noch viele Ferkel und Läufer von Außen bezogen werden; man beschäftigt sich mit der halbenglischen und bayerischen auch ungarischen Race und die gemästeten Schweine werden theils in’s Haus geschlachtet, theils an Metzger abgesetzt.

Die Geflügelzucht wird ziemlich stark betrieben und bildet einen kleinen Handelsartikel.

Von keinem Belang ist die Bienenzucht und überdieß noch in der Abnahme begriffen.

Das Fischrecht im Neckar hat der Staat, der es verpachtet.

Was die Gewerbe betrifft, so sind außer den nöthigsten, für den Ort arbeitenden Professionisten noch zu nennen: zwei Schildwirthschaften,

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 236. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_236.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)