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und Weitingen von Österreich verpfändet gewesen war, kamen diese Orte, wenigstens Theile derselben[1] pfandweise an den genannten Sohn, welcher sie, doch mit Vorbehalt der Losung für Österreich, seinem Haushofmeister Dietrich Spät übergab (Steinhofer 3, 358). Die Rücklosung des Pfandes aus Spät’schen Händen durch Österreich fand erst 1576 statt. Am 21. Febr. 1605 kamen diese Dörfer, Rohrdorf und Weitingen, mit der ganzen Grafschaft Hohenberg an Markgraf Karl von Burgau, welcher sie bis an seinen Tod († 1618) als österreichisches Reichsafterlehen behielt; jedoch wurde in dem ihm eingehändigten sog. Ratifikations-Libell dd. Insprugg den 21. Jan. 1608 wegen der ihm zum Genusse überlassenen Lande verordnet, daß er und seine ehelichen männlichen Leibs- und Lehenserben ohne sonderes Vorwissen und Bewilligung des Lehensherrn (des Hauses Österreich) nichts oneriren, versetzen, verkaufen oder sonst in einigerlei Weg alieniren oder veräußern sollten. – Dieser Markgraf Karl von Burgau hatte zwei natürliche Söhne, genannt von Hohenberg.[ER 1] Auf diese Familie kam am 2. Jan. 1621 Weitingen, Rohrdorf, Hirschau, Wurmlingen pfandweise; sie erhielt 1677 den freiherrlichen Charakter mit dem Titel Herren zu Weitingen. Durch die mit der Wittwe des letzten Freiherrn von Hohenberg geschlossene Heirath kam der Pfandsflecken an die Raßler’sche Familie, wurde aber 1749 ausgelöset und als Kammergut zur Grafschaft Hohenberg eingezogen, die dazu gehörigen Hofgüter aber wurden am 16. März 1786 an die dasigen Unterthanen erbbestandweis überlassen (Gärth).

In kirchlicher Beziehung gehörte Rohrdorf, welches längst eine eigene Kirche hatte, ursprünglich zur Pfarrei Eutingen, später zur Pfarrei Weitingen; im Jahr 1842 wurde eine eigene Pfarrei errichtet. Die Kollatur ist landesfürstlich.

Unter den benachbarten Klöstern erhielt das zu Kirchberg (1258 ff.) und das auf dem Kniebis 1285 (v. Stillfried Mon. Zoll. 259) hiesige Besitzungen.


  1. In früherer Zeit (1429) war Theilhaber Heinrich von Mansperg, darauf dessen Witwe geb. v. Lichtenstein und deren zweiter Gemahl Otto v. Waldeck; nach dem Ableben der Lichtensteinerin Schwarzfritz von Sachsenheim (Schmid Monum. Hohenb. 903, vergl. unten Urnburg).

Errata

  1. S. 238. Über die natürlichen Söhne des Markgrafen Karl von Burgau, Karl und Ferdinand von Hohenberg, von denen der jüngere, 1660 kinderlos sterbend, den Jesuiten sein Vermögen vermachte, und über deren Nachkommenschaft s. Gebhardi, Gesch. der erbl. Reichsstände 2, 453, nach welchem der Mannsstamm derselben 1728 erlosch. Genannt wird noch ein, am 18. Mai 1726 zu Oberndorf durch einen Sturz gestorbener Wilhelm Ferdinand von Hohenberg, welchen Gebhardi nicht aufführt. Siehe Berichtigungen und Nachträge, Seite 273–276.
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 238. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_238.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)