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Grund-Eigenthum, eingeschätzt zu einem Rein-Ertrag von 202.966 fl. 52 kr.
Gebäude in dem zu diesem Behufe eingeschätzten Werth von 2.824.672 fl. 11 kr.
Gefälle
393 fl. 23 kr.
Gewerbe, eingeschätzt zu einer Steuersumme von
4967 fl. 33 kr.

Die umgelegten direkten Steuern betragen für das Jahr 1859/60:

vom Grundeigenthum
22.367 fl. 0– kr.
von den Gebäuden
7152 fl. 0– kr.
von den Gefällen
46 fl. 0– kr.
von den Gewerben
4840 fl. 0– kr.
vom Kapital-, Renten-, Dienst- und Berufseinkommen
4326 fl. 0– kr.
nämlich für den Staat
3992 fl. 27 kr.      
nämlich für die Amtskorp.
333 fl. 27 kr.      
38.731 fl. 0– kr.

Es fallen somit in dem Bezirk durchschnittlich

auf 1 geogr. Quadratmeile 7814 fl. 0/0 kr.
auf 1 ortsanwesenden Einwohner 1 fl. 343/8 kr.
auf 1 ortsanwesende Familie 7 fl. 544/8 kr.

an Staatsteuer.

An indirekten Abgaben wurden im Jahr 1859/60 erhoben und zwar:

1.
an Wirthschaftabgaben
vom Wein und Obstmost
7929 fl. 41 kr.
vom Branntwein
     Fabrikationssteuer
4073 fl. 49 kr.
     Ausschanksabgabe
1507 fl. 16 kr.
vom Bier (Malzsteuer)
8638 fl. 24 kr.
2.
an Accise
von Güterveräusserungen
5231 fl. 46 kr.
von Lotterien
40 fl. 04 kr.
3.
an Hundeauflage, (einschließlich des gesetzlichen Antheils der Ortsarmenkassen)
1183 fl. 56 kr.


VII. Geschichtlicher Überblick und Alterthümer.


1. Politischer Zustand.

Um 100 nach Chr. der weitgedehnten römischen Provinz Obergermanien zugetheilt, gehörte unser Bezirk zu dem Landstrich, welchen

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Nagold. Karl Aue, Stuttgart 1862, Seite 86. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Nagold_086.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)