Seite:OAB Nagold 141.png

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Von dem verstorbenen Freiherrn Albrecht v. Gültlingen sind im J. 1825 500 fl. mit der Bestimmung gestiftet worden, daß die jährlichen Zinse aus diesem Kapital zu Anschaffung von Schulbüchern Bezahlung der Schulgelder u. s. w. für arme Kinder verwendet werden sollen; von demselben wurden weitere 500 fl. gestiftet, deren Zinse dem jeweiligen Schulmeister von Berneck jährlich ausbezahlt werden müssen.

Die gutsherrschaftliche Familie (Freiherr v. Gültlingen) besitzt auf der Markung etwa 100 Morgen zerstreut liegende Güter, welche an Ortsbürger verpachtet sind und von einem Rentmeister überwacht werden. Überdieß besitzt die Gutsherrschaft 840 Morgen gut bestockte Waldungen, deren Bewirthschaftung dem Rentmeister ebenfalls obliegt.

Das Patronat über die Pfarrei wie auch die Besetzung der Schulstelle ist gutsherrlich.

Etwa 1/2 Stunde nordwestlich vom Ort stand an dem sogenannten Schildberg eine Burg, von der nur noch einige Mauersteine und Spuren von dem ehemaligen Burggraben sichtbar sind.

Auf der Bergspitze zwischen der Nagold und dem Tiefenbach im Wald Kögelshardt wird eine Stelle „beim Keller“ genannt; hier stand eine Burg, von der noch einige Mauern und der Graben übrig geblieben sind.

b. Bruderhaus, Weiler, liegt 1/2 Stande nördlich von Berneck im Bruderthal. Die natürlichen und landwirthschaftlichen Verhältnisse sind wie im Mutterort. Der Ort hat seinem Namen von einem in der Nähe gestandenen Waldbruderhaus erhalten.

c. Roßrücken, Hof, auf dem Bergrücken zwischen dem Kollbachthal und dem Bruderthal 1/4 Stunde nordwestlich vor dem Mutterort gelegen. Der Hof, zu dem 101 Morgen Felder gehören, ist Eigenthum der Gutsherrschaft, welche denselben verpachtet hat.

B. erscheint erstmals um 1150; damals beschenkte Erlewin Edler von „Bernech“, welcher sich im Kl. Reichenbach als Mönch einkleiden ließ, dieses Kloster mit einem Gut in Nehren O.A. Tübingen (Wirt. Urk.-Buch 2, 411). Er ist das älteste bekannte Glied der Herren von Berneck, der Besitzer des adelichen Lehenguts, der Burg und des Städtleins B. Unterschieden wird schon im Lehenbrief von 1395 die obere und untere Veste; als Zugehörung des Lehens erscheint unter anderem „das Thal und das Stück Wassers an der Nagold, als der Kollbach an die Nagold geht, bis zu Kretzen unter Werd“ (Lehenbrief von 1411). Die Lehensoberherrlichkeit über das Gut war verbunden mit der Herrschaft Wildberg (Reichsständ. Archivalurk.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Nagold. Karl Aue, Stuttgart 1862, Seite 141. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Nagold_141.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)