Seite:OAB Nagold 143.png

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mußte aus letzterer entlassen am 29. Okt. 1396 dem Grafen schwören, er wolle nichts mehr gegen ihn und die Grafschaft Württemberg thun, trug auch an demselben Tage seine Besitzungen zu Fünfbronn, Rohrdorf, Simmersfeld und Spielberg dieser Grafschaft zu Lehen auf und machte ihr seinen Thurm Altensteig zum offenen Haus (Stälin Wirt. Gesch. 3, 363. 364). Später verschwinden die von Berneck aus der Gegend; in der Familie überhaupt kommt noch vor 1497 u. 1529 Hans von Berneck, welcher Burgstall und Schloß Lichtenfels von Württemberg zu Lehen trug (Gabelkh.).

Im J. 1669 erkaufte Balthasar Friederich von Gültlingen die hiesige Mühle und andere Güter, früher Schertlin’schen Besitz von der Herrschaft Württemberg, welche diese Erwerbung dem Gültlingischen Mannlehen incorporirte (Lünig 12, 372).

Bei der Organisirung der Ritter-Cantone kam B. zu dem Canton Neckarschwarzwald, welchem Württemberg in dem Vertrag vom 30. Okt. 1769 das jus collectationis cum omnibus annexis auch nach dem Heimfall des Lehens zusicherte.

Durch Tagesbefehl Napoleons vom 19. Dec. 1805 wurde B. der württembergischen Landeshoheit unterworfen. Sonach gieng auch die hohe Obrigkeit, welche dem Gutsherrn zugestanden hatte, an Württemberg über.

Besitzer des württembergischen Mannlehens, wozu außer Schloß und Stadt Berneck die Orte Zum Weiler, Lengenloch und Hesselbronn (Steinhofer 2, 815) gehören, sind gegenwärtig:

a) Adolph Wilhelm Balthasar Freiherr v. Gültlingen K. Erbkämmerer (3/9).

b) Die 4 Söhne des verst. Oberförsters Wilhelm Ernst Freih. v. G., Wilhelm Ferd. Balthasar, Justiz-Referendär (volljährig). Friedrich Alexander (vollj.), Ernst Ferdinand (minderj.), Constantin (minderj.) mit 4/9.

c) Der noch minderj. Sohn des verst. Rittmeisters Wilhelm Carl Freih. v. G. Wilhelm Carl Balthasar (2/9).


Beuren,
mit der Kaiser-Sägmühle und Neumühle,
Gemeinde III. Kl. mit 152 Einw. – Dorf, Filial von Simmersfeld.


Der weitläufig angelegte, kleine, meist aus ansehnlichen im Schwarzwaldstyl erbauten Bauernwohnungen bestehende, freundliche Ort hat 4 Stunden nordwestlich von der Oberamtsstadt, oben an dem linken Abhange gegen die Nagold eine freie, gesunde Lage.

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Nagold. Karl Aue, Stuttgart 1862, Seite 143. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Nagold_143.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)