Seite:OAB Neuenbuerg 109.png

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Als Aktivhandel verdient der namhafte Handel mit Langholz und Schnittwaaren angeführt zu werden. Eingeführt wird Frucht und Wein. Auch tragen die Durchreisenden nach dem benachbarten Wildbad zur Lebhaftigkeit des Verkehrs viel bei.

Im J. 1431 hatte Kaiser Sigmund auf Bitten des Grafen Ludwig von Württemberg der Stadt das Recht ertheilt, an jedem Samstag einen Wochenmarkt und an Himmelfahrt und Andreä Jahrmärkte zu halten. (Crusius, Ann. Suev. 3, 357). Dermalen hat die Stadt das Recht jährlich 4 Krämermärkte und 4 Schwein-, Roß- und Viehmärkte abzuhalten, erstere nehmen in neuerer Zeit an Frequenz ab, während letztere von jeher ganz unbedeutend waren. Der Wochenmarkt wird als belebter Frucht- und Victualienmarkt noch jeden Samstag gehalten[1].

Der Gemeindehaushalt ist geordnet und die Gemeindepflege besitzt ein Kapitalvermögen von etwa 12.000 fl.; überdieß sind 1184 Morgen meist mit Nadelhölzern bestockte Gemeindewaldungen vorhanden, die von einem besonders angestellten Stadtförster bewirthschaftet werden. Von dem Ertrag der Waldungen erhält jeder Bürger jährlich 3/4 Klafter Buchen- oder 11/2 Klafter Tannenscheiter und 50–100 Stück Wellen, während die Gemeinde noch für etwa 6000 fl. Nutzholz jährlich verkauft. Aus 44 Morgen Gemeindewiesen bezieht die Gemeindepflege ein jährliches Pachtgeld von etwa 500 fl. Ältere Bürger erhalten sog. Gemeindestücke, wofür je einer 20–30 kr. Allmandzinse entrichtet.

Die Stiftungspflege besitzt einen Capitalgrundstock von 9000 fl.; unter diesen befindet sich ein Legat des verstorbenen Apothekers Heinrich Salomon Behr, von 1000 fl., dessen jährl. Zinse für Hausarme und kranke Dienstboten bestimmt sind.

Die jährliche Gemeindeschadensumlage beträgt 8–900 fl., da gegenwärtig etwa 30 arme Personen öffentliche Unterstützung beziehen.


  1. Vor Zeiten hatte die Stadt eine Freiung: wer einen unbesonnenen Todschlag beging, durfte sich 6 Wochen und 3 Tage hier sicher aufhalten. Diese Freiheit wurde im J. 1454, nachdem die ursprüngliche Urkunde bei einem großen Brande verloren gegangen war, erneut. Ein Stein an der Mauer am Eingange der Stadt an der Straße von Pforzheim her, auf welchem eine Hand eingehauen war, bezeichnete den Anfang dieser Freiung; wer diesem Steine so nahe kam, daß er mit einem Handschuhe hinwerfen konnte, war frei. Myler ab Ehrenbach Tract. de jure asylorum 52 ed. 1686.
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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neuenbürg. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 109. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Neuenbuerg_109.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)