Seite:OAB Neuenbuerg 180.png

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Kloster sey hiedurch in größten zeitlichen Verfall gerathen. Der König ließ hierauf durch den Burggrafen Friedrich von Nürnberg u. A. verhandeln mit dem ebenfalls anwesenden Grafen Simon von Zweibrücken (dem Sohne Graf Heinrichs von Zweibrücken und Agnesens von Eberstein) und Otto dem jüngeren von Eberstein, welche weitgreifende Vogtrechte über das Kloster sich angemaßt hatten, und diese bekannten nun öffentlich, daß sie kein Vogtrecht an das Kloster hätten, sondern nur dessen Schirmer seien. Darauf nahm der König selbst unter dem 29. Dec. d. J. das Kloster in seinen und des Reichs besondern Schutz unter Strafandrohung gegen dessen Bedränger. Weil aber die Mönche sich nicht jeder Zeit wegen erlittener Beleidigung an ihn wenden könnten, so erlaubte er ihnen ein Mitglied der Ebersteiner Familie, so lange solches ihnen förderlich sey, zum Beschützer in seinem und des Reichs Namen zu erwählen, doch sollte sich dieses auf keine Weise das Vogtrecht über das Kloster anmaßen. In diese Stellung eines Beschützers trat nun der ebengenannte Graf Simon zurück. (Die Anordnung Rudolfs selbst bestätigten König Adolf den 13. April 1295, an diesem Tag in Herrenalb selbst anwesend, und Kaiser Ludwig den 2. Juni 1338.)

Als aber bald nach 1275 Markgraf Rudolf von Baden († 1288), Gemahl Kunigundens von Eberstein, einen Theil der Ebersteinischen Besitzungen erhielt, so begannen auch die Markgrafen von Baden mit Ansprüchen auf den Schirm des Klosters hervorzutreten. Auch mit ihnen wurde unterhandelt und im Januar 1289 verpflichtete sich Markgraf Hermann † 1291 (Rudolfs Sohn) in gleicher Weise, wie sein Vater, der ebenerwähnten Anordnung König Rudolfs getreulich nachzukommen, besonders auch wegen des Schirmes; und dasselbe thaten im August 1291 die Markgrafen Rudolf († 1295) und Friedrich († 1333).

Im Jahr 1338 erschien eine Abordnung des Convents vor dem Kaiser Ludwig und klagte, das Kloster „sei von großem Unfrieden von sämmtlichen Herren wegen, mit denen es übersetzt sei, und besonders auch durch den Markgrafen Hermann von Baden in solche Armuth und Gebresten gefallen, daß die Mönche nicht wohl darin bleiben oder ihre Nothdurft haben möchten.“ Der Kaiser befahl hierauf den 18. April 1338 dem Grafen Ulrich von Württemberg, seinem Landvogt in Schwaben, sich in seinem und des Reiches Namen des Klosters anzunehmen und besonders nicht zu dulden, daß Markgraf Hermann oder Andere es wider Recht angriffen, beschwerten oder beraubten. Am 15. Jan. 1339 befahl der Kaiser auch den Reichsstädten Eßlingen, Reutlingen, Rottweil und ihren Bundesgenossen,

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neuenbürg. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 180. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Neuenbuerg_180.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)