Seite:OAB Neuenbuerg 230.png

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besitzen einige Güterstücke auf Ober-Niebelsbacher Markung, dagegen hat Ellmendingen viele Äcker auf der Markung Unter-Niebelsbach.

Die nicht große, meist für den Feldbau benützte Markung, welche theilweise an das Großherzogthum Baden grenzt, hat einen fruchtbaren Boden (meist Verwitterung des Wellenmergels und Wellenkalks), der einen etwas reichlichern Ertrag liefert als in Ober-Niebelsbach, demungeachtet sind die Preise der Güter etwas niedriger.

Die übrigen Verhältnisse sind wie in Ober-Niebelsbach.

Die Gemeinde ist im Besitz von etwa 33 Morgen Waldungen, aus denen die Ortsbürger das nöthige Bauholz unentgeldlich beziehen. Zum übrigen Gemeindevermögen gehören etwa 3000 fl. Kapitalien, auch sind 6–700 fl. Stiftungen für Schule und Arme vorhanden. (Tab. III.)

Einzelne Rechte erkaufte hier Württemberg im J. 1442 von den Straubenhardtischen Erben mit manchen andern benachbarten Besitzungen (s. Conweiler), namentlich auch mit dem Kirchensatz zu Gräfenhausen. Der Ort selbst war um dieselbe Zeit an die von Sickingen und von Gärtringen gekommen. Im J. 1452 oder 1453, als Agnes von Gärtringen Äbtissin von Frauenalb war, übergab Anna von Gärtringen an das ebengenannte Kloster alle ihre Gerechtigkeit und Rechte an dem Dörflein, was sie von ihrer Mutter Ottilie und Schwester Ottilie von Gärtringen geerbt habe, und bestätigte dies am 4. Oct. 1461 als Klostermeisterin zu Bibliß im Elsaß (v. Severini vertheidigte Reichsunmittelbarkeit von Frauenalb 1773 Beil. Lit. C.). Freilich bestritt Heinrich von Gärtringen solche Schenkung und dieselbe wurde erst 1467 von seinen Hinterbliebenen gegen ein Leibgeding dem Kloster überlassen. Am 29. Sept. 1467 vergabte Margreth von Sickingen, Albrechts von Freiberg Wittwe, gleichfalls an das Kloster Frauenalb ihren halben Theil des Dörfleins mit aller Nutzung, Eigenschaften, Zugehörde und Gerechtigkeit, wie sie solchen von ihrem sel. Vater Kraft v. Sickingen geerbt hatte (ebendas. Lit. M.). Und so gelangte Kloster Frauenalb fast zu ausschließlichem Besitz der hiesigen Herrschaft, so daß die meisten Unter-Niebelsbacher Leibeigene des Klosters waren. Gleichwohl hatte auch die Markgrafschaft Baden einzelne darunter. Da Unter-Niebelsbach als Subfilial von Ober-Niebelsbach zur Mutterkirche Gräfenhausen gehörte[1], so hatte Württemberg als Besitzer letzterer Kirche das jus


  1. Im Vertrag zwischen Markgraf Christoph von Baden und Graf Eberhard von Württemberg vom 28. Febr. 1479 betreffend die Pfarrei Rudmersbach
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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neuenbürg. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 230. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Neuenbuerg_230.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)