Seite:OAB Neuenbuerg 264.png

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niedern Standes sollten gegen einander nichts unfreundliches, unbilliges, freventliches oder thätliches vornehmen, bei Strafe der Verlierung des Hauptes. Jeder, der einen unvorsätzlichen Todtschlag beging (nicht aber Mörder und Straßenräuber), sollte allhier Jahr und Tag Frieden und Freiung haben (Gesner 15). Von Zoll und Weggeld waren die Badgäste für den Wein ihres Bads schon in frühester Zeit befreit (Reyscher Sammlung 17 a, 5). Die Taxen für Wohnung, Speise und Trank in den Wirthshäusern erhielten im J. 1532 auf den Grund einer früheren hin eine später öfters erneute Ordnung (Gesner 27). Am 30. Juli 1635 ertheilte Kaiser Ferdinand III. an Wildbad einen Schutzbrief und befreite es von aller Einquartierung und daher rührenden Kriegsbeschwerden, befahl auch allen Militärbeamten, bei schwerer Strafe diese Befreiung zu respectiren und die Bewohner mit allen Schatzungen, Lieferungen etc. zu verschonen (Gesner 20).

Noch in der zweiten Hälfte des 14. Jahrh. bestund in Wildbad als Filial von Liebenzell blos eine Caplanei, zu welcher – unter Concurrenz der Parochie Hirschau – Calmbach und Höfen gehörte und welche den 26. Juli 1376 von Seiten des Bisthums Speier mit dem Rechte Beichte zu hören, Kinder zu taufen, Begräbniß vorzunehmen, auch Legate, Almosen und Zehnten anzunehmen, versehen wurde. Das Patronat über die später errichtete Pfarrei und andere Pfründen gehörte dem Kloster Hirschau; aber den 2. Jan. 1469 ist solches an die Herzogin Mechthild, Mutter Eberhards im Bart, gegen das Patronat der Kirche zu Böblingen vertauscht worden.

Nach der Reformation war hier eine Spezialsuperintendenz und ein Diaconat; der jeweilige Diaconus war zugleich Pfarrer in Calmbach. Nachdem letzterer Ort 1829 zur selbstständigen Pfarrgemeinde geworden war und 1833 das Decanatamt nach Neuenbürg verlegt wurde, besteht allhier die Stelle eines Stadtpfarrers, welche mit Mitteln zur ständigen Haltung eines Vicars ausgerüstet ist. Das Patronat ist landesherrlich.

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neuenbürg. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 264. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Neuenbuerg_264.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)