Seite:OAB Oberndorf 113.jpg

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Alt-Oberndorf, Rottweil, Stadtpfarrei Oberndorf, Pfarrei und Heiligenpflege Alt-Oberndorf, mit Ausnahme der in den Wiesen angeblümten großen Fruchtzehentsorten, von denen das Kameralamt 2/3, die Stiftungsverwaltung Rottweil 1/3 bezog.

Den kleinen und Heu-Zehenten, mit Ausnahme von einer Anzahl Wiesen, welche der Pfarrei zehentpflichtig waren, bezog der Staat zu 2/3, die Stiftungsverwaltung Rottweil zu 1/3.

Der Öhmdzehente stand dem Kameralamt allein zu.

Bach und Altenberg. Der große Zehente gehörte dem Staate; der kleine der Pfarrei Röthenberg; der Heu- und Öhmdzehente dem Staate.

Beffendorf. Der große Zehente mit Ausnahme eines gewissen eingesteinten der Stadt Oberndorf zehentpflichtig gewesenen Distrikts gehörte dem Staate.

Der kleine Zehente mit Ausnahme eines gewissen eingesteinten der Pfarrei Oberndorf zehentpflichtig gewesenen Distrikts gehörte der Heiligenpflege Beffendorf. Der Heuzehente gehörte mit derselben Ausnahme, wie bei dem großen Zehenten der Kirchenfabrik Beffendorf.

Betzweiler. Der große und kleine Zehente gehörte dem Staate, ebenso der von dem in der Brache eingebauten Klee und Esper.

Bochingen. Der große Zehente mit Ausnahme eines gewissen eingesteinten, bezüglich des großen, kleinen, Heu- und Öhmdzehentens der Stadt Oberndorf pflichtig gewesenen Distriktes gehörte dem Staate. Der kleine Zehente gehörte dem Pfarrer. Der Heu- und Öhmdzehente gehörte dem Staate, der Pfarrei Bochingen und der zu Wittershausen.

Ehlenbogen. Der große Zehente gehörte dem Staate; der kleine Zehente vom obern Thale der Pfarrei in Schömberg, während im untern Thale keiner bestand.

Heu- und Öhmdzehente bestand keiner.

Epfendorf. Hier, sowie in der Parzellargemeinde Thalhausen, gehörte der große Zehente dem Staate, während der kleine Zehente der Pfarrei Epfendorf gehörte.

Der Heu- und Öhmdzehente in Epfendorf gehörte dem dortigen Pfarrer, der zu Thalhausen dem Staate.

Fluorn. Der große Zehente gehörte mit Ausnahme der in der Winter- und Sommerzelg gebauten Erbsen, Linsen, Wicken, Reps und Kraut, welche der Pfarrer bis zu 1/2 Morgen bei jedem Bürger verzehenten durfte, dem Staate.

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oberndorf. H. Lindemann, Stuttgart 1868, Seite 113. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Oberndorf_113.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)