Seite:OAB Oberndorf 161.jpg

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Friedrich von Österreich im Jahre 1416 der Graf Eberhard zu Württemberg der jüngere Erlaubniß; dieser reversirte sich am 6. Januar 1417 über solchen Pfandbesitz, versprach, die Stadt bei ihren Freiheiten zu belassen, welche sie von Österreich erhalten habe, und vererbte, wiewohl mit Unterbrechung durch Zwischenbesitzer (1425 Walthers von Geroldseck) diese Erwerbung noch auf seinen Urenkel, Graf Eberhard im Bart. Dieser aber überließ dasselbe 1462 seinem Landhofmeister Werner von Zimmern (Enkel obigen Johanns) für die Pfandsumme von 6000 fl. mit Zustimmung des Erzherzogs Sigmund von Österreich, welchen Werner von Zimmern insgeheim für die Sache gewonnen hatte (Zimmerische Chronik 1, 368). Von den mehreren Brandunfällen her sah damals Oberndorf „keiner Stadt, sondern vielmehr einem elenden Dorf gleich“, und Werner benützte diesen Umstand, um den Besitz dem Württemberger Grafen, welchem er den Ort als einen „alten Schafstall“ schilderte, abzunehmen; als der Graf einsmals nach Oberndorf kam, bereute er sehr diese Abtretung. (Zimmerische Chronik 1, 367–369.) Hiemit begann die Pfandherrschaft der von Zimmern in Oberndorf, welche – übrigens mit Unterbrechung – ein Jahrhundert dauerte. Als am 7. Aug. 1471 K. Friedrich III dem Werner und Gottfried von Zimmern und dem Johann Werner, Werners Sohn, ihre Freiheiten bestätigte, war darunter auch die hohe Gerichtsbarkeit und der Blutbann in Oberndorf. (Chmel Nr. 6386.[1]) Im Jahr 1488 aber verhängte derselbe Kaiser über Johann Werner von Zimmern wegen Felonie die Reichsacht und verpfändete Oberndorf, „so des Hauses Österreich Eigenthum und den Freiherren von Zimmern für 6000 fl. verpfändet ist“, den 13. November 1489 für dieselbe Summe wieder an den Grafen Eberhard im Bart (Chmel Nr. 8466) und am 18. Mai 1490 that sein Sohn K. Maximilian kund, daß ihm Oberndorf mit den übrigen hohenbergischen Städten gehuldigt habe und bestätigte dessen Freiheiten. Graf Eberhard im Bart aber verkündete den 27. Juli 1493 der Stadt und den zu ihr gehörenden Dörfern und Weilern, welche er im Namen des Kaisers eingenommen und bisher behalten habe, daß er sie nach dem Gebote des Kaisers den Brüdern Georg, Ulrich und Hugo von Werdenberg übergebe und sie der von ihnen ihm geleisteten Pflichten erlasse, worauf Oberndorf dem Grafen von Werdenberg huldigte. Im Jahre 1495 wurde zwar Johann Werner von K. Maximilian von


  1. Der Stadt Oberndorf bestätigte daneben alle Freiheiten und Privilegien Herzog Sigmund am 1. Sept. 1471. Lichnowsky, Habsburg 7. Nro. 1575.
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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oberndorf. H. Lindemann, Stuttgart 1868, Seite 161. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Oberndorf_161.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)