Seite:OAB Oberndorf 162.jpg

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der Acht befreit, starb aber kurz nachher und vergebens verlangten seine Söhne, Veit Werner, Hans Werner, Gottfried Werner und Wilhelm Werner, des Vaters mit Beschlag belegte Güter und damit auch Oberndorf zurück; die Grafen von Werdenberg vereitelten all ihre Bemühungen. Daher beschlossen die Gebrüder von Zimmern Waffengewalt anzuwenden. Nachdem sie unter dem 5. Dec. 1496 die Stadt Oberndorf bei ihren alten Rechten und Freiheiten zu belassen gelobt hatten (Schmid, Mon. Hohenb. 911), zog in der folgenden Nacht Veit Werner von seinen adelichen Freunden kräftig unterstützt mit einer starken Anzahl Reisiger und 400 Fußknechten, welche ihm Rottweil gab, von dieser Stadt aus gegen Oberndorf, drang am 6. in die Stadt ein und empfing deren Huldigung. (Zimmerische Chronik 2, 42.) Die Dörfer folgten dem Beispiel der Stadt. Aber erst im Merz 1504 durch Entscheidung des Augsburger Reichstags wurde der ruhige Besitz gewährleistet den überlebenden drei Brüdern obigen Veit Werners († 1499), so daß diese – gegen Einräumungen an das Haus Werdenberg – die Pfandschaft Oberndorf behalten durften. Bei der Zimmerischen Theilung von 1508 erhielt Gottfried Werner († 1554) unter der ihm anfallenden Herrschaft „vor dem Wald“ unser Oberndorf nebst Waßeneck (Ruckgaber, Zimmern 159). Nach mehrmaligem Besitzwechsel unter ihm und seinen zwei Brüdern wieder in Besitz gelangt (Zimmerische Chronik 3, 60, Ruckgaber 162. 172. 190), übergab er sie schließlich am 30. Oct. 1542 an seinen Bruder Johann Werner und entließ die Bewohner ihrer Pflichten. (Zimmerische Chronik 3, 469). 1

Dem Grafen Wilhelm von Zimmern (Enkel Johann Werners) überließ Erzherzog Ferdinand am 18. Mai 1580 alle seine österreichischen Mannslehen und Pfandschaften als freies Eigenthum unter der Bedingung, daß er nichts davon veräußere und daß sie im Fall des Erlöschens des Zimmerischen Mannsstamms frei und ledig an Österreich heimfallen. Dieser Heimfall erfolgte wirklich nach dem kinderlosen Tode dieses Grafen Wilhelm im Sept. 1594, und am 10. Aug. 1595 gebot K. Rudolf II – für sich und für die österreichischen Erzherzoge – allen Insassen und Bürgern, dem Erzhause Österreich die Huldigung zu leisten; er ernannte zu diesem Ende Bevollmächtigte um die Lehen samt allen Zugehörden von den Zimmerischen Erben zu übernehmen und den aufgestellten österreichischen Beamten zur Verwaltung zu übergeben. Die Zimmerischen Allodialerben, die Schwestern des verstorbenen Grafen mit ihren Gatten, protestirten zwar dagegen, aber nach langwührigen Unterhandlungen mußten sie 1605 ihren

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oberndorf. H. Lindemann, Stuttgart 1868, Seite 162. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Oberndorf_162.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)