Seite:OAB Oberndorf 209.jpg

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Die Rindviehzucht ist in sehr gutem Zustande und bildet eine Haupterwerbsquelle der Einwohner; man hält einen tüchtigen Neckarschlag mit Simmenthaler Kreuzung, der durch 3 reine Simmenthaler Zuchtstiere immer mehr verbessert wird. Der Handel mit Vieh ist sehr beträchtlich und es werden jährlich 5–600 Stück nach verschiedenen Gegenden abgesetzt. Gemästet wird wenig.

Auf der Markung laufen 300 Stück Bastardschafe, die auch im Ort Überwinterung finden; die Wolle kommt nach Kirchheim zum Verkauf und der Abstoß der Schafe geschieht meist nach Frankreich.

Die eigentliche Schweinezucht ist unbedeutend, daher die meisten Ferkel (bayerische und halbenglische) von außen bezogen und theils für den eigenen Bedarf, theils zum Verkauf aufgemästet werden.

Die Zucht des Geflügels beschränkt sich auf den eigenen Bedarf und die der Bienen auf etwa 50 Stöcke.

An Stiftungen sind etwa 5000 fl. vorhanden, deren Zinse zu kirchlichen Zwecken verwendet werden.

Als Naturmerkwürdigkeit ist anzuführen, daß man im Jahr 1822 in dem Aichwald eine große Höhle entdeckte, die jedoch nicht mehr zugänglich ist.

Zu der Gemeinde gehört:

Ober-Aichhof, der eine starke Viertelstunde östlich vom Mutterort auf der Hochebene liegt (Köhler 133). Ehedem herrschaftlich, jetzt in Privathand.

Beffendorf theilte die Schicksale der Herrschaft Oberndorf, jedoch nicht immer bezüglich der Verpfändung (s. O.)

Die erstmalige Nennung ist vom 25. Sept. 769, als das Kloster St. Gallen Güter und Leibeigene in „Beffindoraf“ geschenkt erhielt (Wirt. Urk.-Buch 1, 11). Gülten besaß das Kloster Alpirsbach, Gütchen das Augustinerkloster und das Dominikanerinnenkloster zu Oberndorf. Das Kloster Gengenbach hatte etliche Höfe, mit der Niedergerichtsbarkeit darüber, während die hohe Gerichtsbarkeit der benachbarten Herrschaft, namentlich um 1550 den Grafen von Zimmern als Pfand zustund. Damals wurden diese Höfe von Kloster Gengenbach an die Stadt Rottweil verkauft. Das Gotteshaus hatte die Gewohnheit, daß der Schaffner oder Amtmann von Abtes wegen drei Tage jedes Jahres das Gericht erforderte. Der anreitende Gerichtsherr durfte bei solchen Gerichtstägen unterwegs Begegnende („einen fahrenden Schüler oder eine gute Metz“) mitbringen, doch nur solche, welchen er auch unabgemahnt den Rock nicht zerreißen würde, also blos anständige Leute (Zimmerische Chronik 3, 471.[WS 1]).

Anmerkungen (Wikisource)

  1. In der zweiten verbesserten Auflage: Zimmerische Chronik 3, 394 ff.
Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oberndorf. H. Lindemann, Stuttgart 1868, Seite 209. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Oberndorf_209.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)