Seite:OAB Sulz.djvu/133

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Sulz für sein Anrecht obige 5000 fl. und schloß den 28. Juli 1477 mit Gangolf von Geroldseck wegen seiner Ansprüche an Sulz einen Vertrag; den 10. Mai 1479 belehnte er die Sulzischen Vasallen[1] und nachdem Hans von Geroldseck 1485 gestorben war, brachte er es dahin, daß des Verstorbenen Söhne mit ihrer Schwester Magdalena für 200 fl. jährlichen Leibgedings all ihren Ansprüchen auf die Herrschaft Sulz entsagten. Im Jahr 1493 übergab Graf Eberhard seinem natürlichen Sohn Dr. jur. Ludwig Württemberger die Herrschaft Sulz als Mannlehen, doch sollte er bloß geistliche Lehen verleihen dürfen und Sulz für Württemberg offenes Haus bleiben; dieß geschah mit Zustimmung des Grafen Eberhard des jüngeren (Steinhofer 3, 534, Sattler, G. 4, 23) war übrigens blos vorübergehend.

Als 1519 Herzog Ulrich vom schwäbischen Bund vertrieben wurde, erschien zu Sulz Gangolf von Geroldseck, österreichischer Statthalter in Horb und oberster reisiger Hauptmann des Bundes und nahm die Herrschaft in Besitz (16. April). Als nun Ulrich am 16. August die Stadt aufforderte, ihm wieder zu huldigen, wurde ihm geantwortet (19. Aug.), bei seiner Vertreibung sey die Bürgerschaft von ihren Amtleuten verlassen worden und auf ihre Bitte, sie gegen den Geroldsecker zu schützen, habe man geantwortet: man wisse weder zu rathen noch zu helfen, weßwegen sie, da viele ihrer wehrhaften Mitglieder auswärts in Tübingen und anderswo gewesen seyen, gezwungen worden, sich zu ergeben. Daher bitten sie, ehe sie vom alten Gelübde entbunden seyen, sie kein neues thun zu lassen. Erzherzog Ferdinand unterhandelte zwar, auf dringendes Bitten der württembergischen Landstände, mit Gangolf wegen Wiederherausgabe der Herrschaft, mußte aber am 17. April 1526 sich mit demselben dahin vergleichen, daß er die Herrschaft als württembergisches Mannslehen, mit den von Albeck herrührenden, innerhalb des Amtsbezirks gelegenen Lehen behalten dürfe, unter Vorbehalt der Öffnung in Burg und Stadt, der Landsteuern und anderer Abgaben für Württemberg, der Beschickung der Landtage und des freien Zugs für die Stadt (Reinhard, Geschichte von Geroldseck 270). Er nahm seinen Sitz auf dem Schloß Albeck, seine Herrschaft dauerte aber nicht lange (vgl. Heyd, Ulrich 1, 565. 2, 74. 295. 3, 33).

Im Jahr 1534 nämlich eroberte Herzog Ulrich sein Erbfürstenthum


  1. Als damalige Vasallen der Herrschaft Sulz werden aufgeführt mehrere von Ow, von Rosenfeld, Gut u. a. S. Reichsständische Archival-Urk. 1, 15.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 133. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/133&oldid=- (Version vom 1.8.2018)