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b. Pflanzenbau.
1. Verhältnisse des Feldbaues im Allgemeinen.

Nach den Ergebnissen der Landesvermessung beläuft sich die Grundfläche des Oberamtsbezirks auf 102.1321/8 Morgen.

Betrachtet man Äcker, Gärten, Wiesen, Weinberge und Waldungen als gebautes, das übrige als ungebautes Land, so sind 17.5897/8 Morgen oder etwa ein Sechstel der ganzen Fläche unkultivirt. Rechnet man auch die Waldungen zur unkultivirten Fläche, so nimmt das nicht angebaute Land 44.1621/8 Morgen oder 43 % des Areals ein.

Von der ganzen Bodenfläche kommen auf 1 Einwohner 3 Morgen, auf 1 Pferd 791/8 Morgen und auf 1 Stück Rindvieh 72/8 Morgen.

Das Verhältnis sämmtlicher Kulturarten unter sich, Gärten und Länder als Einheit genommen, ist folgendes:

Gärten und Länder 1,00
Äcker 19,02
Wiesen 8,05
Waldungen 12,63

Von 100 Morgen der ganzen Grundfläche kommen also:

auf Gärten und Länder 2,02
auf Äcker 38,45
auf Wiesen 16,27
auf Weinberge 0,02
auf Waldungen 26,02

Der Rest von 17.5897/8 Morgen = 17,22 % ist eingenommen:

durch das Areal der Ortschaften 3915/8 Morgen
durch Weiden 14.1072/8
durch Öden 10257/8
durch Steinbrüche, Thon- und andere Gruben 204/8
durch Seen, Bäche und Gewässer 2246/8
durch Straßen und Wege 18197/8
Vertheilung des Grundeigenthums.

Das Grundeigenthum war zur Zeit der Landesvermessung in 115.462 Parzellen vertheilt, wonach durchschnittlich 0,88 Morgen auf eine Parzelle kommen.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 156. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0156.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)