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und Pfarrhaus allein ausgenommen – hatte jährlich eine Fastnachthenne zu entrichten und nur wenn die Frau zur Zeit der Sammlung dieser Hennen Kindbetterin war, wurde diese Abgabe erlassen. An etlichen Orten mußte daneben noch jeder „Rauch“ 2 Herbsthühner, in Meßstetten jede Leibeigene von ihrer Verheirathung an jährlich eine Leibhenne geben, hinsichtlich welcher die oben erwähnte Ausnahme gleichfalls Platz griff. Zu Dürrwangen mußte in der stotzingischen Hälfte von leibeigenen Manns- und Weibspersonen nach der Verheiratung gleichfalls eine solche Leibhenne, sowie nach dem Tode das beste Haupt Vieh gegeben werden, für welch letzteres man jedoch gewöhnlich ebenfalls ein ziemlich Geld nahm. – An einigen Orten hatte die Herrschaft ein Abzugsrecht anzusprechen, das in dem 10. Pfenning des ganzen Vermögens bestund. – Frohndienste waren mancherlei zu leisten, so zu Bauten beim Schloß und einigen anderen herrschaftlichen Häusern, Scheuern und Keltern in Balingen, Seitens der Einwohner der 9 sog. unteren Amtsflecken, d. h. von Ostdorf, Engstlatt, Heselwangen, Endingen, Erzingen, Weilheim, Waldstetten, Frommern und der altwürttembergischen Hälfte Dürrwangens, während bei einem Hauptbau, der für die Pflichtigen sehr schwer fiel, auch die oberen Ortschaften mitfrohnen mußten, ähnlich zum Schloß Schalksburg Seitens der Einwohner der 8 sog. oberen Amtsflecken: Onstmettingen, Thailfingen, Truchtelfingen, Winterlingen, Meßstetten, Hossingen, Ober-Digisheim, Thieringen, welche sich aber in dem eben genannten Falle in gleicher Weise der Beihilfe der unteren Amtsflecken zu erfreuen hatten. Die Einwohner der oberen 8 Flecken waren für Schalksburg auch zu jährlichen Wein-, diejenigen von Pfeffingen, Zillhausen, Streichen, Stockenhausen, Burgfelden und Laufen zu Holzfuhren verpflichtet (vergl. auch unten Schalksburg). – Eine neue Last wurde in späteren Zeiten den Ämtern Balingen und Ebingen, wie Rosenfeld und Tuttlingen aufgelegt, indem sie nicht nur das für die Festung Hohentwiel nöthige Getreide, sondern auch Militärpersonen mit ihrem Gepäcke ohne alle Entschädigung nach und von der Festung führen, in Kriegszeiten aber neben ihrer jungen Mannschaft auch noch Schanzen und Schanzzeug dahin senden mußten. Wiederholt (so in den Jahren 1738, 1798) ergingen deßhalb die dringendsten Vorstellungen und Beschwerden, doch lange ohne entsprechenden Erfolg (vergl. Der Landtag von 1798 S. 281 ff.). – Nach einem herzoglichen Rescript vom 2. Juli 1603 hatten Amtmann oder Schultheiß

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 223. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0223.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)