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19 Pfd. Hllr. anwies (Balinger Vertragsbuch). Wie Ebingen bestätigten Balingen die Grafen Eberhard der jüngere den 7. Januar 1480, Eberhard der ältere und der jüngere den 9. März 1483, der letztgenannte wiederum als Herzog den 3. April 1497 seine Freiheiten, welchen die abgeleistete Erbhuldigung und Eidespflicht keinen Schaden thun sollten (Vertragsbuch der Stadt Balingen. Stälin 3, 608). Ähnlich bekräftigte Herzog Ulrich der Stadt am 2. September 1514 das Privilegium vom J. 1469, mit der Versicherung, daß die Seitens der Stadt erfolgte Annahme des Tübinger Vertrags ihrer Freiheit keinen Eintrag thun solle. Auch die Herzoge Christoph und Ludwig bestätigten auf erfolgte Erbhuldigung hin am 23. Januar 1553 und 23. Juni 1569 „die Freiheiten und alte Herkommen“ der Stadt. Die letzte vorliegende Confirmation ist vom 19. März 1629 Seitens des Herzog-Administrators Ludwig Friedrich ausgestellt (Reyscher a. a. O. 156).[1] – Dem Seitherigen entsprechend sagte Herzog Eberhard II., als ihm die Stadt im Jahr 1497 400 fl. Hilfsgeld zahlte, derselben ausdrücklich zu, daß dies ihren Freiheiten keinen Nachtheil bringen sollte. – Letztere bezogen sich nach dem bereits erwähnten Lagerbuch von 1560 auch auf Frohnen, Entrichtung von Fastnachthennen, Leibhühnern, Hauptrechten und Fällen (Reyscher a. a. O. 172).

Hexenprozesse wurden hier, so viel bekannt, seit Ende des 16. bis in die zweite Hälfte des 17. Jahrh. einige angestrengt (vergl. z. B. Festprogramm der jurist. Fakultät zur 4. Säcularfeier der Universität Tübingen im Sommer 1877 S. 94 ff.).

Die Einwohnerzahl betrug im Jahre 1624: 245 Bürger, im J. 1767: 2400 Einwohner, im J. 1782 dsgl. 2583, im J. 1788 dsgl. 2842, im J. 1804 dsgl. 2966, im J. 1839 dsgl. 3129.

Die Balinger, heißt es in den Reisen eines Kurländers durch Schwaben von 1784 (S. 182), stehen in dem Credit, daß sie sehr republikanisch seien und sich wider ihre Vorrechte und Privilegien nicht gern etwas zumuthen lassen, wovon sie ehedem in den mißlichen Zeiten, da der Herzog und die Landstände nicht wohl zusammensahen und jener ernstliche Verfügungen


  1. Um die Mitte des vorigen Jahrhunderts wurden Versuche gemacht, die alte in Abgang gekommene Schatzungs- und Steuerfreiheit wieder zu erlangen. Sattler, Histor. Beschr. 2, 126.
Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 288. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0288.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)