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(Originale und Kopieen in den Gemeinderegistraturen zu Bitz und Ebingen) beizulegen versuchte, so vom 20. Februar 1462 zwischen Ebingen und Haintz Widerspohn zu Bitz wegen der sog. Kernensteuer (s. unten); vom 27. Juni 1517 wegen Steuer und Frohndiensten; vom 19. Oktober 1619 wegen der Umlegung der Kernensteuer zu Bitz, der Befugnis der Ebinger, jährlich eine gewisse Anzahl Vieh, die sog. Galtheerde, zu Bitz aufzuschlagen, Bezugs des Bau- und Brennholzes durch die Bitzer aus den Wäldern ihrer Markung, Zuziehung eines Bitzers als Pflegers bei der Heiligenpflege; vom 8. Juli 1620, so ziemlich in demselben Betreff; vom 3. Sept. 1711 wegen der Viehweide; vom 5. Oktober 1740 wegen der Kriegskosten, wornach alle Arten von solchen künftig zusammengerechnet und die Stadt 9/10, Bitz 1/10 tragen sollten; vom 15. Oktober 1777 wegen des Mühlwesens; vom 5. Nov. 1813 wegen der Steuern und Grundherrlichkeitsverhältnisse überhaupt.

Noch geraume Zeit des laufenden Jahrhunderts hatte Ebingen verschiedene Feldgüter, Äcker und Wiesen, theils Eigen, theils Lehen vom Kloster Margrethausen her, nach der letzten Renovation vom J. 1789 zusammen im Betrag von 180 Morgen, und genoß an nutzbaren Rechten und Gefällen die sog. Kernensteuer, bestehend in jährlich 4 Simri Dinkel von jedem Stück Zugvieh, im Betrag von etwa 40 Scheffel im Jahr; die sog. Landgarbe, d. h. die 9. Garbe von den „Reidäckern“, in der letzten Zeit auf 35 Scheffel Dinkel und ebensoviel Haber stipulirt; den Kernen aus etwa 90 Morgen Stadtgütern, jährlich etwa 35 Scheffel Dinkel und ebensoviel Haber; Schloßgeld, 10–11 fl. jährlich; Kernen aus Hofstätten, weil viele Häuser auf Stadtgütern erbaut waren, durchschnittlich 18–20 fl. im Jahr; das Weiderecht auf der Bitzer Markung, weshalb auch in der Nähe des Orts ein Ebinger Viehhaus stand. Allein nach längerem Processe verglich sich die Gemeinde Bitz mit der Stadt den 20./26. September 1832 dahin, daß letztere der ersteren gegen die Abkaufssumme von 23.000 fl. jene Güter mit den daraus bei den Bitzern, an welche sie seit unvordenklicher Zeit in Pacht gegeben worden waren, bezogenen Pachtzinsen, sowie alle diese Rechte und Gefälle abtrat, so daß Bitz von da an eine bürgerlich vollkommen selbständige Gemeinde wurde.

Auch die politischen Eigenthümlichkeiten, welche aus dem früheren Verhältnis des Orts zu Ebingen entsprangen, sind selbstverständlich der nivellirenden neueren Gesetzgebung erlegen.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 307. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0307.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)