Seite:OABalingen0342.jpg

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von ihrer Herrschaft nicht scheiden lassen wollten, mit Hilfe der Balinger von der Pfandschaft selbst wieder los, weshalb sie von Graf Ulrich die Freiheit erhielten, daß sie von Balingen nimmermehr sollten getrennt werden. Übrigens behielt Graf Sigmund lebenslänglich seinen Sitz im Herrenhause und erst nach seinem im J. 1486 erfolgten Tode verkaufte Graf Eberhard dasselbe den 6. Juli 1487 an den Ebinger Spital um 400 fl. Rh. (Schmid, Hohenberg 322; Monum. Hohenb. 886–890, 906; Zimmerische Chronik 1, 276; Sattler, Topogr. 358; oben S. 284; desgl. wegen einer weiteren Verpfändung von etwa 1480 ebenda Anm.). Von der Regierung K. Ferdinands von Österreich, insbesondere in deren Namen Rudolf von Ehingen, wurde die Stadt als Württemberg zu entlegen Gottfried Wernher von Zimmern um eine geringe Summe zum Kauf angeboten, allein Zimmern ging mit Rücksicht auf die Gnaden und Gutthaten, welche er von Herzog Ulrich in seiner Jugend genossen, auf das Anerbieten nicht ein (Zimmerische Chronik 2, 606). Während des 30jährigen Kriegs kam Stadt und Amt vorübergehend an den Grafen von Schlick (S. 233). Auch als Pfand für Heimsteuer, beziehungsweise Heiratgut, Wiederlegung und Morgengabe diente das Ebinger wie das Balinger Amt einige Male, so 1430 für Elisabeth von Württemberg, Gemahlin Graf Johanns von Werdenberg, und 1468 für Elisabeth von Brandenburg, Gemahlin Gr. Eberhards des Jüngeren von Württemberg (Stälin 3, 434, Steinhofer 3, 151; oben S. 284). 1

Wann Ebingen Stadtrechte erhielt, ist nicht bekannt; das erste Mal als Stadt ausdrücklich bezeichnet erscheint es am 21. Sept 1285 in einer „in der Stadt zu Ebingen“ ausgestellten Urkunde Albrechts Pfaffenhofen für Kloster Heiligkreuzthal, in welcher Gottfrid von Thieringen, Albrecht der Schultheiß von Ebingen (dieser zugleich auch als Siegler), Berchtolt von Honstettin (bad. BA. Engen) sein Bruder, Eberhart von Meßstettin und andere biderbe Leute als Zeugen thätig waren. Ihr Recht vornemlich in privatrechtlicher Hinsicht holte die Stadt in Tübingen (vergl. Schmid, Pfalzgrafen v. Tübingen, Urkb. S. 246). Graf Eberhard der Milde von Württemberg verlieh derselben den 26. April 1409, solange sie sein Pfand sei, das Recht, daß sie über die gewöhnliche Steuer, Gült, Zins und Dienst nicht geschätzt und gegen Niemand mehr versetzt werde, sowie daß sie das Umgeld zu ihren Handen behalten dürfe (Monum. Hohenb. 889). Graf Ulrich der Vielgeliebte verglich den 6. Februar 1455 Spänne

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 342. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0342.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)