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besaß die Herrschaft keine allhier und die Frucht- und Geldgefälle, gemessene und ungemessene Frohnen u. dgl. wurden durch Verträge vom 3. Juli 1818 und 2. Januar 1832 seitens der Gemeinde um 1913 fl. 20 kr. (darunter für Frohndienste 200 fl.) abgelöst, vorbehältlich des hälftigen Bürgerannahmegelds von hereinziehenden Bürgern männlichen Geschlechts, welches sich die Ulm noch vorbehielten, bis es in Folge des Gesetzes vom 24. August 1849 in Wegfall kam. (Das Genauere über die Geschichte der Herrschaft Kallenberg s. in der OA.-Beschr. Rottweil 381 ff., 179 ff., 350 ff.)

Unbedeutenderen und vorübergehenden Besitz am Orte betreffend ist folgendes hervorzuheben. Die Gebrüder Rudolf und Albrecht Schenken von Andeck verkauften den 16. Oktober 1340 um 85 Pfd. Hllr. verschiedene hiesige Güter an Anna von Thierberg, ihres Bruders Wernher eheliche Wirthin, die letztere den 31. Mai 1347 mit Einwilligung ihres Bruders Konrad von Thierberg mehrere Huben allhier um 100 Pfd. Hllr. an Hilpolt Maier von Wurmlingen, welcher diesen Erwerb um seines Seelenheils willen am 28. Juli 1348 mit Einwilligung seines Herrn, des Grafen Friedrich von Zollern, dem Kloster Beuron übergab (Monum. Zolleran. 1, 171). Dasselbe Kloster ertauschte den 14. Juni 1381 zwei hiesige Äcker gegen solche zu Binsdorf, den einen von Haintz dem Beck zu Binsdorf, den anderen von der dortigen Klause, welch’ letztere bereits den 23. Juni 1374 hiesigen Heuzehnten von der Probstei zu Binsdorf im Wege des Verzichts erworben hatte (St.A., die letztgenannte Urkunde im Besitz des Kaufmanns Hipp in Rottweil). – Daß die Johanniterkommende Rottweil von einem Friedrich von Zimmern im Anfang des 12. Jahrhunderts hiesige Zehenten verpfändet erhalten habe, ist in der Weise, wie die Zimmerische Chronik (1,87) diese Begebenheit erzählt, jedenfalls geschichtlich nicht beglaubigt, wenn gleich die Thatsache feststeht, daß die Kommende in der Folge hier zehentberechtigt war, wie sich denn am 26. Mai 1557 die vier Zehentherren des großen theilbaren Fruchtzehentens zu Erlach: 1) Herzog Christoph von Württemberg, der Kommenthur zu Rottweil, Konrad von Frauenberg, Obervogt zu Rosenfeld, Ludwig von Freiburg samt ihren Mit- und Zehentherren, 2) die Pfarr, auch St. Margareth- und Katharinenpfründen zu Binsdorf, 3) der heilige St. Sylvester zu Erlach und Hans von Stotzingen zu Geislingen, wegen der Art und Weise der Vertheilung dieses Zehentens unter denselben verglichen. – Gültberechtigt waren überhaupt nach der Generalgültrenovation von 1772: die Kommende Rottweil, die Kirchenfabrik St. Ulrich in Geislingen (von 8 Lehen), das Kloster Beuron, das Kloster Kirchberg (von 5 Lehen), das Dominikanerinnenkloster zu Binsdorf, die Kirchenfabrik St. Marci zu Binsdorf (von 3 Lehen), die Fabrik St. Sylvester dahier (von gemeinsamen Gütern und Lehen, sowie großen Frucht-, Klein-, Blutzehenten), die Priesterschaft zu Binsdorf (von 5 Lehen), das Frühmeßgeistlichen-Lehen, die geistliche Verwaltung Rosenfeld.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 374. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0374.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)