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der vierte Hans Reinhard „das Schloß und Burggesäß Gaißlingen mit all seinem ummauerten Einfang, auch zugehörigen Häusern, Scheuern, Städeln, Stallungen und Kornkästen samt dem großen Baumgarten daran und drei Fischgruben und gehen um das Schloß zwei Wassergräben“, angeschlagen zu 42.301 fl. 4 kr. 2 Hllr., darunter das Schloß für sich zu 4000 fl. (späterer vogelmayer’scher Theil). Was jeder der Brüder über seinen Erbtheil erhielt, mußte durch Übernahme von Schulden ausgeglichen werden. Hans Sigmund von Stotzingen vererbte seinen Theil auf sein einziges Kind Maria Jakobäa, Gemahlin Karls von Hohenberg, so daß der Sohn aus dieser Ehe, Karl Sigmund von Hohenberg, österreichischer Obervogt zu Oberndorf, im Jahre 1650 mit dem Blutbann über die Hälfte belehnt wurde. Der Hans-Reinhardische Theil dagegen kam an den zweiten Bruder Hans Ulrich und nach dessen Tode an seine Gläubiger, in deren Namen Dr. Wagner zur genannten Zeit mit dem Blutbann über diese Hälfte belehnt wurde. Eine hohenbergische Erbtochter Anna Elisabeth brachte die erste Hälfte an ihren Gemahl den General Georg Schütz von Pürschütz, welcher als derjenige Gläubiger des Hans-Ulrichschen Nachlasses, der die vornehmsten und ältesten Schuldposten erhandelt, vermöge des Rottenburger Recesses vom 23./13. Januar 1666 auch die andere Hälfte Geislingens überlassen erhielt und so das Ganze wieder vereinigte. Allein als Kommandant von Freiburg im Breisgau verschuldete er am 16. Nov. 1677 die Übergabe der Festung und Stadt an den französischen Marschall Crequi, er wurde deshalb verurtheilt und alles sein Vermögen konfiszirt. Doch erhielten nach seinem Tode seine Witwe und seine sonstigen Erben gegen eine Geldzahlung das Gut wieder überlassen. Gegen eine Leibrente verzichtete gedachte Witwe am 21. August 1685 auf das Gut zu Gunsten ihrer beiden Schwiegersöhne Ferdinand Karl und Anton von Rost (aus einem Tyroler Geschlechte) Namens deren Ehefrauen Maria Anna Barbara und Jakobäa Felicitas von Rost, gebb. Schütz von Pürschütz. Im gleichen Vertrag theilten die Rost’schen Gebrüder das Gut in der Weise, daß Ferdinand Karl, Hauptmann der vorarlbergischen Herrschaften und Kommandant zu Bregenz, den Hans-Reinhardischen, oder stotzingenschen, Anton, kaiserlicher Regimentsrath und Pfleger zu Välß, den Hans-Sigmund’schen oder hohenbergischen Theil erhielt. Ferdinand Karl von Rost verkaufte seinen Antheil im J. 1694 an seinen Stiefschwiegersohn Adam André Vogelmayer

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 399. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0399.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)