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Mainz das Begnadigungsrecht, doch nur mit Zustimmung der Ganerben, wenn es deren Leute betrifft, ausüben. Auswärts wohnende Bürger und Bürgerskinder sollten von der Nachzugssteuer bei Erbschaften frei sein, die Jahressteuer wurde für B. auf 300 fl., für Erligheim auf 84 fl. festgesetzt. Reichssteuern sollten alle Theilnehmer gemeinschaftlich zahlen, die Kreissteuern Mainz allein. Der Baumeister solle alle 3 Jahre wechseln.

Das Sachsenheimer Viertel, in dessen Besitz im J. 1452 Berthold und Schwarzfritz von Sachsenheim waren, wurde bald vielfach getheilt. Schwarzfritz verkaufte 1/16 an Adam Schenk von Winterstetten 1465, von den Schenken von Winterstetten kam es an die Herren von Lierheim (Friz 1549, Wilhelm 1550), von ihnen an die von Liebenstein 1579 (s. ob.) Ein zweites 1/16 kam an die Rau von Winnenden (Wolf 1549), an die von Münchingen (Werner 1564), und an Wolf von Dienstädt (Ganerbe 1568) u. a.; ein 1/64 hievon im J. 1607 von Georg Dietrich und Bernhard Ludwig von Urbach an die von Liebenstein. Das dritte 1/16 erhielten die Lemlin; Peter Lemlin saß schon 1488 und Heinrich Lemlin 1537 in B., die Wittwe des letzteren aber verkaufte ihr 1/16 an Heinrich von Ehrenberg und dasselbe 1/16 Konrad von Ehrenberg 1573 an von Liebenstein. Das vierte 1/16 verkauften 1479 Hans und Reinhard von Sachsenheim an Ludwig von Nippenburg, Bernhard von N. aber den 22. März 1499 für 1100 fl. an Heinrich von Wöllwarth. Den 28. April 1660 veräußerten Gottfried und Hans, Alexander und Sebastian von Wöllwarth an Kurmainz 1/16 am alten Schloß in B. und im Dorf Erligheim sammt Zugehör, dazu 1/3 großen Zehenten in der Mark B., 1/3 großen und kleinen Zehenten in Erligheim, ihren zehentfreien Hof in B., 1 Morgen Wald bei Hofen, was ihre Vorfahren 1494 von dem Domkapitel Speier gekauft hatten, das Widdumgut in Erligheim mit Zugehör und Rechten, 421/2 Morgen Äcker und Wiesen, auch zehentfrei, ihren Antheil an der Collektation in B. und Erligheim, alles zusammen für 10.400 fl.

Das Neipperger und das Gemminger Viertel[1] wurden jenes im J. 1737, dieses im J. 1750, beide an Kurmainz verkauft und somit die Ganerbschaft ganz aufgelöst.


  1. Das Umständlichere über die Ganerben dieser Viertel s. bei Klunzinger Zabergäu 1, 92–102. Im J. 1478 bekam der reiche Hans von Gemmingen in Folge Ablebens Diether’s VII. von Gemmingen für sich allein den 4. Theil von Bönnigheim und Erligheim und nach seinem Tode 1490 Pleicard von Gemmingen. Nachdem Pleicard von Gemmingen 1515 gestorben war, erhielt sein Sohn Diether bei der Theilung 1518 neben Anderem den 4ten Theil zu Bönnigheim und die Theile zu Erligheim und Meimsheim. Gemminger Registratur zu Treschklingen.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Besigheim. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1853, Seite 156. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABesigheim0156.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)