Seite:OABesigheim0234.jpg

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Die landwirthschaftlichen Verhältnisse sind so ziemlich die gleichen wie bei Liebenstein, nur ist der Boden etwas weniger ergiebig; übrigens liegen die Güter von dem Itzinger Hof und von Liebenstein zum Theil vermischt unter einander.

Der Itzinger Hof, welcher in den Jahren 1673 und 1678 für die Kammerschreiberei mit Liebenstein erkauft wurde, war bis zum Jahr 1776 in Zeitpacht gegeben und von dieser Zeit an einen Erbpächter erbbestandweise verliehen. Von den nach und nach eingetretenen vier Theilhabern des durch die Gesetze v. 1818 aufgehobenen Erblehens hat die königl. Hofdomänenkammer drei in den Jahren 1846 und 1849 ausgekauft und die auf diese Weise erworbenen 107 Morgen Güter mit der Domäne Liebenstein vereinigt (s. bei Liebenstein), so daß nur noch ein Theilhaber des früheren Erblehens, mit einem Besitz von 18 Morgen und einem Wohnhaus mit Scheune, auf dem Hofe sich befindet.

Die zum Hofe gehörigen Güter sind zehentfrei. Das ganze, aus 125 Morgen bestandene Erblehen hatte aber zu dem Hofcameralamt Lauffen jährlich zu reichen: an Geld 50 fl., Roggen 4 Scheffel, Dinkel 26 Scheffel, Haber 13 Scheffel und bei Veränderungsfällen 2 fl. Laudemium je von 100 fl. Kaufschilling oder gerichtlichen Anschlag. Der schuldige Antheil des gegenwärtig noch auf dem Gute befindlichen Theilhabers ist bis jetzt nicht abgelöst; dagegen haben die in einigen Gültfuhren bestandenen Frohnen seit dem Gesetz von 1836 aufgehört.

Die Kirche, an welcher im 15. Jahrhundert eine Pfarrstelle und eine Frühmesserei bestunden (Würdtwein Subsid. 10, 336), wurde dem hiesigen Kloster bei dessen Stiftung incorporirt, wozu der Bischof Heinrich von Speier im Jahr 1262 seine Bestätigung ertheilte.

Das Kloster erhielt bald nach seiner Gründung Weinberge bei Canstatt, Güter bei Fellbach und Thalheim etc. Als es gegen Ende des 13. Jahrhunderts mit dem in Lauffen vereinigt wurde, wollten die Herren von Liebenstein das Patronatrecht in Itzingen wieder an sich ziehen, Markward von Canstatt, Canonicus in Sindelfingen, aber brachte es dahin, daß sie es dem Kloster ließen (1299); im Jahr 1406 verglich sich das Kloster mit Peter und Fritz von Liebenstein, daß deren Familie das Recht haben sollte, für einen ehrbaren Priester zu bitten, wenn das Kloster noch keinen gewählt hätte. Wenn jedoch Streit entstünde oder die Nonnen bereits einen gewählt hätten, ehe die Liebensteiner ihre Bitte vortragen, so solle die Wahl der Nonnen gültig sein.

Von Kloster Lauffen erhielt im Jahr 1407 Peter von Liebenstein einen hiesigen Hof zu Erblehen.

Die ältere Schreibart ist Utzingen, wofür in der Urkunde von 1299 Huzzingen steht.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Besigheim. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1853, Seite 234. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABesigheim0234.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)