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224 Ortsbeschreibung.


Sindelfingen gehörte in frühester Zeit zur Grafschaft Calw und war einer der Sitze dieser Grafen.

Vor Errichtung des Stiftes und Erweiterung des Ortes zu einer Stadt stund hier eine Burg, auf welcher Graf Adalbert Arinbart von Calw († 1099) mit seiner Gemahlin Wiltrud von Bouillon wohnte. Nach einem in dieser Zeit öfters vorkommenden Brauche ließen diese um 1059 die Veste abbrechen und errichteten dafür ein Benediktinerkloster. Der Ort selbst, so weit er nicht an dieses Kloster vergabt wurde, nebst Umgebung blieb noch fortwährend calwisch, für die Grafenfamilie wurde ein neuer Wohnsitz hier aufgerichtet.

Ums Jahr 1133, bei dem Streite Graf Adelberts von Calw mit dem Gemahl seiner Base Uta, Herzog Welf VI., über das calwische Hauserbe, wovon Herzog Welf die Hälfte ansprach, hatte der letztere die damalige Burg Sindelfingen in Besitz genommen, wurde aber darin von Adelbert überfallen und mußte fliehen, während Sindelfingen niedergebrannt wurde. (Stälin Wirt. Gesch. 2, 371.) Bald darauf gelangte indeß dieser Welf wieder in den Besitz Sindelfingens; auch sein Sohn, Welf VII., verfügte über hiesige Güter, er verschenkte wenigstens drei Höfe an das Kloster Weingarten. (Hess Mon. Guelf. 148.) Diese welfischen Besitzungen gingen als bald sich consolidirendes Lehen an die Pfalzgrafen von Tübingen über, denn schon 1243 besaßen diese die hiesige Schutzvogtei, was Haug zu Chron. Sindelfingen. 43 aus der Urkunde Pfalzgraf Rudolfs von 1243 Jan. 6. bei Bürgermeister Cod. dipl. equestr. 2, 236 folgert, nach welcher dieser Bertholden von Neuhausen seinen Hof dem Stift Sindelfingen zu übergeben erlaubt. Von Pfalzgraf Götz von Tübingen († 1316) kam Sindelfingen an seinen Tochtermann Ulrich von Rechberg, von welchem es im Jahre 1326 der gleichnamige Sohn bei der Theilung der väterlichen Güter erhielt. Von diesem kaufte die Stadt Graf Ulrich von Württemberg und Johann von Rechberg, des jüngern Ulrichs Bruder, im November 1351 für 5000 fl.; der Graf von Württemberg erhielt zugleich das Versprechen, daß er auch den Antheil Johanns von Rechberg nach dessen Absterben (welches bald erfolgte) erhalten solle. (Sattler Grafen 1, 160.)

In württembergischer Zeit hatte Sindelfingen das Schicksal ein paarmale vorübergehend weggegeben zu werden; im Jahre 1365 überließ Graf Eberhard von Württemberg die Stadt nebst der Burg Zavelstein lebenslänglich zu einem Leibgeding dem Grafen Götz von Tübingen, Graf Götz gab jedoch solche im Jahre 1369 wieder an Graf Eberhard zurück, sich bloß eine jährliche Leibrente ausbedingend; das anderemal, im Jahre 1410 wurde


Empfohlene Zitierweise:
Beschreibung des Oberamts Böblingen, Stuttgart und Tübingen 1850, Seite 224. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABoeblingen224.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)