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b) Brennholz pro Klafter in den Jahren:
1820. 1840. 1860. 1870
Eichene Scheiter 12 fl. 14 kr. 18 fl. 17 fl. 17 fl. 48 kr.
Buchene Scheiter 16 fl. 11/2 kr. 22 fl. 19 fl. 23 fl. 12 kr.
Nadelholz-Scheiter 8 fl. 59 kr. 17 fl. 12 fl. 15 fl. 0– kr.

Der Rohertrag der Staatswaldungen berechnet sich in den Revieren Cleebronn und Güglingen für die Jahre 1860–1871 pro Morgen, wie folgt:

Jahr. Cleebronn. Güglingen.
1860. 10 fl. 50 kr. 5 fl. 37 kr.
1861. 09 fl. 16 kr. 6 fl. 25 kr.
1862. 08 fl. 07 kr. 7 fl. 08 kr.
1863. 09 fl. 44 kr. 6 fl. 55 kr.
1864. 10 fl. 53 kr. 8 fl. 01 kr.
1865. 06 fl. 34 kr. 6 fl. 37 kr.
1866. 07 fl. 39 kr. 9 fl. 53 kr.
1867. 06 fl. 20 kr. 6 fl. 56 kr.
1868. 05 fl. 52 kr. 6 fl. 44 kr.
1869. 06 fl. 28 kr. 9 fl. 20 kr.
1870. 06 fl. 37 kr. 7 fl. 40 kr.
1871. 07 fl. 25 kr. 7 fl. 47 kr.

Der Durchschnitt beträgt somit pro Morgen und Jahr im Revier Cleebronn 7 fl. 59 kr. (rund 8 fl.) und im Revier Güglingen 7 fl. 25 kr., während sich der durchschnittliche Reinertrag der letzten 10 Jahre im Revier Cleebronn auf 4 fl. 21 kr., im Revier Güglingen auf 4 fl. 33 kr. berechnet, wobei zu beachten, daß unter dem Verwaltungsaufwand auch der hier nicht unbedeutende der Forstpolizeiverwaltung begriffen ist und die Leseholznutzungen sowie die unentgeltlichen Laubabgaben, welche nicht auf Privatrechtstiteln ruhen, sondern mehr aus Staatsvergünstigung entstanden sind, nicht in Einnahme erscheinen.

Das Leseholz wird an die ärmere Bevölkerung unentgeltlich abgegeben und von dieser fleißig gesammelt; sein Werth kann in den Staatswaldungen des Bezirks jährlich zu etwa 1000 fl. angeschlagen werden. Auch das Stock- und Stumpenholz wird eifrig gewonnen und gut bezahlt.

Die Holzgewinnung außerhalb der Waldungen beschränkt sich auf abgängiges Holz von den Obstbäumen und Reben, besonders aber auf die an Bächen gepflanzten Weiden, Erlen und Pappeln, deren Ertrag in einzelnen Orten nicht unbedeutend ist.

Waldservituten. 1) Holzgerechtigkeiten sind keine mehr vorhanden.

2) In den Lagerbüchern laufen noch auf fährige Zeiten beschränkte Weiderechte, welche aber längst nicht mehr ausgeübt wurden.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 115. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0115.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)