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den Orten Cleebronn und Rodbach; im Hof und Lehen Ramsbach. – Den 11. Jan. 1383 verschrieben sich die Einwohner der Stadt Brackenheim mit den dazu gehörigen Dörfern Haberschlacht, Cleebronn, Meimsheim, Nordheim, Hausen an der Zaber und der früheren Mundat Dürrenzimmern, ähnlich wie eine Reihe anderer Gemeinden, sich von der Herrschaft Württemberg nicht zu entfremden (Sattler, Grafen 1. Forts. Beil. Nro. 175) und den 29. Sept. 1396 stellten sie dem Grafen Eberhard, welcher am 26. Apr. 1392 sich persönlich in der Stadt hatte huldigen lassen (Sattler, Grafen 2. Forts. S. 2) eine neue ähnliche Verschreibung aus (St. A.). Seit dem 14. Jahrhundert hatte Württemberg Pfand- und lehensherrliche Rechte zu Neipperg, kam wohl auch in den Besitz Weilers. Im J. 1420 werden als der Herrschaft Württemberg Reichslehen aufgeführt: die Herrschaft Magenheim mit der Stadt Brackenheim, Dörfern, Weilern und Zugehörungen; als der Herrschaft eigen: Gartach, Güglingen, Blankenhorn. Bei der Theilung des Landes im J. 1442 kam die Gegend zum Uracher Theil; es werden als zu ihm gehörig genannt: die Ämter Brackenheim, Güglingen, Gartach; die Bergschlösser: Blankenhorn, Magenheim, der Theil zu Neipperg; die Seeen und Fischwasser zu Güglingen, Gartach, Ochsenbach; die von der Herrschaft Wirtemberg versetzte Pfandschaft Meimsheim; als Klöster mit Diensten, Schirmgeld, Vogteien und anderen Sachen: Frauenzimmern; die Schäferei zu Magenheim. – An den seitherigen Erwerb schlossen sich an: im J. 1443 Häfnerhaslach, im J. 1483 verschiedene Rechte zu Leonbronn, im J. 1585 der gemmingen’sche Theil von Meimsheim, im J. 1664 Bromberg, als von Herzog Eberhard III. erkauft; im J. 1700 entstand die Waldensercolonie Nordhausen.

Außer den Vögten zu Brackenheim und Güglingen erscheinen im Zabergäu – meist adelige – Obervögte, welche ihren Sitz in der Regel in Brackenheim, übrigens auch an anderen Orten, hatten, zuweilen anderen Ämtern gleichzeitig vorgesetzt waren.

Der dem Bisherigen zufolge von Württemberg allmählig hier gewonnene Besitz zerfiel nun aber in verschiedene Ämter, die z. B. nach des Rentkammerexpeditionsrathes Andreä Landbuch von 1736/44 sich folgendermaßen gestalteten:

I. Stadt und Amt Brackenheim.

Dasselbe umfaßte: die Amtsstadt mit einem herrschaftlichen Schloß, 2 Amtshäusern, einem eigenen Spital; 6 Flecken und Dörfer: Botenheim, Meimsheim, Dürrenzimmern, Haberschlacht, Nordheim, Hausen; 2 theilbare Flecken: Cleebronn (mit Kurmainz getheilt) [und Groß-Gartach][1]; [1 Weiler: Hofen]; 1 Waldensercolonie: Nordhausen; 1 Kammerschreibereihof: den Hof Magenheim, von Steuern und


  1. Die in [ ] eingeschlossenen Orte gehören heutzutage nicht mehr zum Oberamte.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 140. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0140.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)