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Sitte der Errichtung eigener Predigtämter betheiligte sich auch Brackenheim, indem den 25. Febr. 1513 der dortige Priester Emerich Emhart († 28. Juli 1525) hierzu ein Einkommen von jährlichen 100 fl. und ein Haus stiftete, wozu Bischof Reinhard von Worms den 7. April d. J. seine Bestätigung ertheilte. Die Verleihung der Pfründe sollte der Magistrat in Verbindung mit der Universität Tübingen, die Bestätigung der Wahl der Bischof von Worms haben, allein schon nach dem Lagerbuch von 1587 übte die Herrschaft Württemberg die ganze Verleihung allein aus. (Näheres über diese Stiftung s. Cleß 2b, 480 ff. und Klunzinger 2, 57 ff.)

Von Geistlichen werden genannt: 1246 und 1279 Ulricus plebanus de Br. (Mone 4, 183; Remling, Urkb. 1, 356); Egeno von Magenheim, Rektor † 1363; 1383/9 Berthold, Pfarrer allhier; 1422 Konrad Machtolf, Kirchherr, und Berthold Oberkain, Kaplan. Bedeutende Namen solcher sind: Johannes Vergenhans, genannt Nauclerus, Kirchherr allda, bis ihn sein ehemaliger Schüler, Graf Eberhard im Bart, zum Lehrer des kanonischen Rechts und ersten Rektor an der Universität Tübingen berief; ferner Konrad Sam aus Rotenacker – wahrscheinlich der erste – Prediger allhier. Derselbe predigte, unter den frühesten im Lande, schon 1520 in Luthers Sinn, so daß ihm Luther am 1. Okt. d. J. seine Freude darüber ausdrückte, daß er an der reinen Lehre Christi halte, und ihn zur Standhaftigkeit in Beziehung auf den Schlag ermahnte, welchen Eck mit der Bulle gegen ihn führen wolle, er wurde aber 1524 von der österreichischen Regierung seines Amtes entsetzt und wirkte daraufhin für die Reformation in Ulm (Klunzinger 2, 59–62). Die Reihe der neueren Stadtpfarrer und Diakonen s. bei Klunzinger 2, 63 u. 64.

Den 18. Dec. 1487 stifteten Pfarrer, Vogt, Bürgermeister, Gericht und Rath der Stadt ein neues Spital- und Gotteshaus, für welches sie den 22. Okt. 1490 neue Statuten erließen. Diesen gemäß hatte der Magistrat allein und ausschließlich die vollkommenste Macht darüber und setzte einen Spitalmeister, der ihm jährlich Rechnung ablegte. Den Schulmeistern oder Stadtschreibern wurde bei ihrer Annahme die Bedingung gemacht, daß sie dem Spitalmeister seine Rechnung, Briefe und anderes nöthige schreiben. Da sich die Anzahl der Pfründner in 2 Jahren ziemlich gemehrt hatte, so wurden noch andere Verordnungen hinzugethan, welche die innere Einrichtung und Ordnung, Zahl und Art der Speisen nach der Jahreszeit, betrafen u. s. w (Cleß 2b, 664). Die Administration des Spitals ist jetzt nach dem Verwaltungsedikt von 1822 geändert.

Auf der Brackenheimer mit Haberschlacht unvertheilten, aber unterschiedenen Markung hatte die Herrschaft Württemberg im Allgemeinen 2/3 sämtlicher Zehenten, 1/3 die Universität Tübingen, vom kleinen Zehenten die Pfarrei Brackenheim 1/3 (Lgb. v. 1578).

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 185. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0185.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)