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Bezirks Altkirch; auch dürfte wohl eher der abgegangene Ort Botenheim im großh. badischen Bezirksamt Ladenburg als unser Botenheim gemeint sein, wenn Berthold von Botencheim im 12. Jahrhundert an das Kloster Reichenbach ein Gut in Hohenstatt (abgeg. Ort bei Ilvesheim, bad. Bezirksamts Ladenburg) verkauft und wenn der Bischof Burkhard von Worms im J. 1142 den Grafen Boppo von Laufen mit Einkünften zu Botensheim belehnt (Wirt. Urkb. 2, 397 und 3, 468).

Der Ort, an welchem die Familie von Magenheim schon vor 1309 Güter veräußerte (Klunzinger 1, 36) ist jedoch im J. 1380 (s. oben VII. 1) in württembergischem Besitze. Um den Wendepunkt des 14. und 15. Jahrhunderts war er mit Nieder-Magenheim vorübergehend von Württemberg verpfändet. Im J. 1341 verkauften der Edelknecht Heinrich von Hausen, Tochtermann Siegfrieds von Tuseck und seine Gattin Elisabethe Gülten auf dem Zehenten allhier, welcher dem Edelknechte Gunpolt von Tischingen gehört hatte, an Heinrich Brusse von Brackenheim; im J. 1368 dsgl. Conrad Stolle, Bürger zu Brackenheim, an Walter Grau Vogt im Zabergäu, Gülten auf hiesigem Zehenten (St. A.). Seit 1390 erscheint Herman Nest von Oberkein und sein gleichnamiger Sohn im württ. Lehensbesitze von 1/3 des hiesigen Kornzehenten, welches im J. 1445 von Graf Ludwig von Württemberg des letzteren Wittwe, Dorothea von Wiesenbrunnen, geeignet wurde.

In kirchlicher Beziehung verdient folgendes bemerkt zu werden. Im J. 1351 wird der Pfarrer zu Botenheim und sein Frühmesser zu Cleebronn aufgeführt (s. oben VII. 2), woraus sich ergibt, daß damals Alt-Cleebronn ein Filial von Botenheim war (s. Cleebronn). Die Pfarrei war ursprünglich ein wormsisches Lehen der Familie von Magenheim, allein den 17. Mai, bezw. 23. Nov. 1366 belehnte Bischof Johannes von Worms mit dem hiesigen, wie mit dem Brackenheimer Kirchensatz und Zehenten zuerst 4 Herrn von Thalheim und dann den Ritter Hofwart. In der Folge kam die der Jungfrau Maria geweihte Kirche, ohne daß jedoch die Erwerbsurkunde noch vorhanden wäre, an Württemberg, denn den 6. Decbr. 1443 vertauschte Graf Ludwig von W. dieselbe mit allen Rechten, Gülten, Nutzungen und Zugehörden, an das Kloster Frauenzimmern-Kirchbach und behielt sich nur die Bestätigung des von dem Kloster ihm zu präsentirenden Pfarrers vor, worauf dieses Kloster den 23. Febr. 1448 die Kirche inkorporirt erhielt (Mone 4, 205, 314). Den 6. Novbr. 1514 verglichen sich das Kloster und der Pfarrer darüber, wie in Zukunft der Pfarrei Korpus und Besoldung gereicht werden sollte; es wurden dem Pfarrer jährlich 48 fl. Rh. für Pfarrkompetenz, Nahrung und Unterhaltung theils in Geld, theils in Wein ausgesetzt, auch sollte demselben das Opfer zu Botenheim und

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 191. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0191.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)