Seite:OABrackenheim0199.jpg

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Händen sich befand. Doch blieb der Ort im Ganzen im magenheimischen Besitz und kam von diesem in württembergischen, indem den 27. Dec. 1367 vier Gebrüder von Magenheim gegenüber dem Grafen Eberhard dem Greiner von Württemberg auf alle ihre Ansprüche wie an Nieder-Magenheim und die Hälfte von Brackenheim so auch an das halbe Dorf Cleebronn, d. h. wohl eben Alt-Cleebronn verzichteten. Von nun an erscheint der Ort denn auch als württembergisch, so im J. 1380 bei der Widdumsverschreibung für die Gräfin Antonia (s. oben VII, 1) und bei der Erbhuldigung von 1383, wobei der Schultheiß Wölflin und 23 Bürger „alle zu Kleibern gesessen“ aufgeführt werden. Seit 1390 verlieh Württemberg 1/3 des hiesigen Kornzehenten an Hermann Nest von Oberkein und dessen gleichnamigen Sohn, bis im J. 1445 Graf Ludwig diesen Zehenten der Wittwe des letzteren, Dorothea von Wiesenbronnen eignete. Um den Wendepunkt des 14. und 15. Jahrhunderts war der Ort mit Nieder-Magenheim vorübergehend von Württemberg verpfändet (s. Magenheim). Alle Einwohner, welche keinen fremden Lehensherrn hatten, waren Württemberg leibeigen (Reyscher, Statutarrechte 551).

In kirchlicher Beziehung war Alt-Cleebronn ursprünglich ein Filial von Botenheim (s. oben VII, 2). Allein den 3. Jan. 1480 bewirkte die hiesige Gemeinde mit Einwilligung des Klosters Frauenzimmern-Kirchbach, welchem das Nominationsrecht zur Pfarrei Botenheim zustund, die Trennung der hiesigen St. Raphaelskapelle von obiger Pfarrei und Erhebung derselben zu einer selbständigen Pfarrkirche, setzte dem Pfarrer eine angemessene Congrua aus und richtete einen eigenen Kirchhof um die Kirche ein, wozu Bischof Reinhard von Worms den 26. Juni 1480 seine Genehmigung ertheilte. Das Patronatrecht der neuen Pfarrstelle verblieb genanntem Kloster (vgl. Mone 4, 328). – Ein Beguinenhaus bestand hier im J. 1392 (s. oben VII, 2); der Deutschorden hatte im J. 1613 allda Gefälle.

Eine ortsadelige Familie waren die Clen von Cleebronn, Dienstmannen der Familie von Magenheim, daher sie auch bisweilen diesen Namen führten. Zu ihr gehörten: miles de Magenheim dictus Clenne et Ulricus de M. advocatus nobilis viri Gerlaci de Bruberg, den 16. Mai 1296 Zeugen Rudolfs von Neuffen und Ulrichs von Magenheim (s. Güglingen); Albrecht und Werner, des Clene Söhne, den 14. Juli 1307 Zeugen des Grafen Burkhard von Hohenberg und seiner Schwiegertochter Maria von Magenheim (Mone 4, 193, wo Cleue irrig statt Clene). In den Jahren 1350–1370 kommt öfters vor Heinrich Klen von Clobern, Edelknecht, des Grafen Konrad von Vaihingen Dienstmann, welcher in seinem Siegel eine offene Schafscheere mit der Umschrift: S. Heinrici dicti Klen, führt und wohl dieselbe Person mit dem Heinrich Klen

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 199. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0199.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)