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Die Kirche für Neu-Cleebronn war in älterer Zeit die auf dem Michaelsberg, vor welcher sich auch der Kirchhof der Neu-Cleebronner befand (Kapuzinerchronik des Michaelsbergs); seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts jedoch, wenn nicht schon früher, nahmen die Neu-Cleebronner an der Kirche und Schule von Alt-Cleebronn Theil.[1]

Den 5. Aug. 1756 wurde zu Neu-Cleebronn als Tochter eines Weingärtners und Oberhaupts von Conventikeln geboren Maria Gottliebin Kummerin, † 24. Febr. 1828, welche durch vorgebliche Entzückungen hier und in Meimsheim, aber auch sonst im Lande, so in Besigheim, Kornwestheim und Blaubeuren einen Ruf bekam, auch mit 20–30 Personen eine Auswanderung nach Canaan projectirte, dazwischen hinein aber im Ludwigsburger Zuchthaus und Heilbronner Arbeitshaus für Vergehen zu büßen hatte (vgl. Actenmäßige Geschichte einer Würt. neuen Prophetin und ihres ersten Zeugen, herausgegeben von Henke. Hamburg 1808. Evang. Kirchen- und Schulblatt für Württemberg, Jahrg. 1853 S. 497 und 498; sie stand auch längere Zeit in naher Beziehung zu der bekannten Frau von Krüdener, s. Eynard, Vie de Madame de Krudener 1, 179 ff.).

3. Die gegenseitigen Beziehungen der beiden Gemeinden Alt- und Neu-Cleebronn wurden zu verschiedenen Malen durch Verträge geordnet, so den 19. Apr. 1499 (Württemberg stund 2/3, Mainz 1/3 des Ganzen zu) dahin: es sollte in Zukunft nur noch Ein Gericht sein, und Württemberg statt 9 nur 8, Mainz statt 6 nur 4 Richter haben; von den Freveln sollte Württemberg 2/3, Mainz 1/3 erhalten, der Amtmann sollte für beide Theile gleich verpflichtet sein, die Waldstrafen, welche bisher bei Neu-Cleebronn höher waren, sollten künftig gleich sein (Reyscher, Statutarrechte 529). Hierauf folgte den 9. Jan. 1560 ein zweiter Vergleich. Ihm gemäß sollte die von Alters her gewährte Gemeinschaft bleiben; alle Güter sollten von der Herrschaft, in deren Bezirk sie liegen, mit gebührender Gleichmäßigkeit besteuert werden und kein Abzug stattfinden, wenn durch Verkauf, Erheirathung oder Erbschaft ein Gut aus einem Theil in den anderen komme; die Polizei sollte nach württembergischer Ordnung gehandhabt werden, Neu-Cleebronn württembergisches Maß und Eich gebrauchen, kein Tausch von Gütern ohne Vorwissen der beiden Herrschaften geschehen u. s. w. Den 5. Juli 1646 verglichen sich beide Gemeinden unter anderem dahin, daß bei damaligen unsicheren Zeiten auch die württembergischen Unterthanen wie die mainzischen im Nothfall in dem


  1. Das Nähere hierüber s. bei der Geschichte des Michaelsbergs. Klunzinger (1, 145) spricht von einer eigenen Kirche zu Neu-Cleebronn, allein was er über die einstige Lage derselben sagt, ist nach seiner eigenen Angabe nicht sicher, und die paar Dokumente, auf die er sich beruft, lassen sich ohne alle Schwierigkeit auf die Kirche auf dem Michaelsberg beziehen.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 201. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0201.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)