Seite:OABrackenheim0202.jpg

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Schloß Magenheim sollten Unterschlauf finden, doch sollten sie dafür verhältnißmäßig mit ihnen das Dach in Bau und Wesen erhalten und sollte den Herrn von Liebenstein kein Präjudiz wegen ihres Eigenthums am Schlosse entstehen. – Nach dem Vergleiche vom 11. Sept. 1736 zwischen Württemberg und Mainz sollte die protestantische Gemeinde des Mainzer Theiles mit der des württembergischen von nun an für immer eingepfarrt und vereinigt bleiben u. s. w. (s. Michaelsberg). – Durch ein Rescript vom 23. Jan. 1740 wurde den mainzischen Unterthanen freier Verkehr mit den württembergischen eingeräumt.

Parzellen.
b. Balzhof

liegt eine halbe Stunde nordwestlich vom Mutterort im Zaberthal.

Der Hof, dessen Schreibweise früher Baldeshoven, Baltshoven, Baltshôvin war (1279, 1280, 1302; Mone 15, 312), und dessen Benennung auf den Mannsnamen Baldes zurückzuführen sein dürfte, ist schon sehr alt, wenn gleich die im J. 994 aufgeführten Besitzungen des Klosters Ebersheim-Münster im Elsaß zu Balthersheim nicht auf unseren Balzhof bezogen werden können (s. oben S. 190). Den 30. Mai 1279 trug Konrad von Magenheim einen bisher als Eigenthum besessenen hiesigen Hof dem Erzbisthum Mainz zu Lehen auf (Remling 1, 359). Noch im J. 1302 werden Wiesen sita infra Zimmern dominarum et Baldeshoven genannt (Mone a. a. O.), allein von da an ist das Schicksal des Hofs nicht näher bekannt, bis er als württembergisches Erblehengut wieder vorkommt, als welches er z. B. den 23. Apr. 1485 durch den Grafen, sp. Herzog Eberhard im Bart an Wendel Balzhofer und Hans Bender von Hausen verliehen wurde, in der Folge aber häufig seine, meist bürgerlichen Besitzer wechselte (Klunzinger 2, 123). In den Zeiten des 30jährigen Krieges kamen die Gebäude fast ganz ab und lag das Hofgut bis 1661 öde. Als der damalige Privatinhaber im J. 1706 den Hof verkaufte, wurde letzterer von der Rentkammer eingelöst, hernach aber von Herzog Eberhard Ludwig seiner Gemahlin Johanne Elisabethe gegen Erlegung des Kaufschillings überlassen. Zur Zeit ihres Todes im J. 1757 bestund das Hofgut aus einer Maierei und einem Schafhaus samt der dazu gehörigen Stallung, 2 Scheuern, 325 Mrg. Ackers, 453/4 Mrg. Wiesen, 61/2 Mrg. Gärten und 11/4 Mrg. Weiher; auch hatte es eine bedeutende Waid- und Schaftriebsgerechtigkeit auf den benachbarten Markungen. Von obiger Herzogin erbte es ihre Enkelin Louise Friederike, Gemahlin des Herzogs Friedrich von Mecklenburg-Schwerin, verkaufte es aber den 15. Juli 1760 mit aller Zugehör um 17.600 fl. an den württ. Oberlandzahlmeister und braunschweigischen Feldhofmetzger Christoph Friedrich Braun,

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 202. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0202.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)