Seite:OABrackenheim0208.jpg

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den 11. Sept. 1738 verzichtete Kurmainz gegenüber von Württemberg auf alle seine Botmäßigkeits-, Jagd- und Forstansprüche an den Magenheimer Bezirk. 1

Aus dem hinsichtlich Ober-Magenheims Gesagten erhellt zugleich, daß im J. 1267 bereits auch die untere Burg, Nieder-Magenheim, bestand. Die Hälfte von dieser verkaufte den 18. Okt. 1321 mit verschiedenem benachbarten Besitz (s. oben S. 179) Graf Burkhard von Hohenberg, durch seine Mutter Maria von Magenheim Erbe von Besitzungen dieser Familie, an den Grafen Eberhard den Erlauchten von Württemberg, welcher jedoch seinen Erwerb vorübergehend im J. 1327 an Kurmainz verpfändete. Nicht sehr lange nachher erwarb Württemberg auch die andere Hälfte dieser Burg, denn in der (S. 179 genannten) Verzichtsurkunde der vier Gebrüder von Magenheim ist von der Burg Magenheim überhaupt die Rede. Im J. 1380 wird die Burg in der Wittumsverschreibung für die Gräfin Antonia von Württemberg genannt (s. VII. 1). Gegen Ende des 14. Jahrhunderts war sie mit den Dörfern Alt-Cleebronn, Meimsheim und Botenheim, sowie dem Weiler Rodbach und 20 fl. Gelds zu Kirchheim an den Bürger Berthold Rembodte zu Speier versetzt, allein den 17. Apr. 1391 gestatteten die Grafen Eberhard der Greiner von Württemberg und sein gleichnamiger Enkel die Übergabe der Pfandschaft an Wiprecht von Helmstadt. Im J. 1408 erscheint Bernold von Thalheim als Pfandbesitzer der Burg unter Vorbehalt des Öffnungsrechts für Württemberg (St.-A.). – Den 18. Febr. 1462 verlieh Graf, sp. Herzog Eberhard im Bart dem Schwarzfriz von Sachsenheim die Burg mit Gräben, Zäunen, dem Haag, dem bisher von dem hier gesessenen Burgvogt genossenen Gärtlein und 50 Morgen Walds als Mannlehen, doch mußte er dem Grafen die Burg offen erhalten (St.-A.). Ein gleichnamiger Sohn und Nachfolger dieses Lehensbesitzers wurde, weil er den Sebastian von Neuhausen und seine Gesellen, die in den württembergischen Landen Straßenraub begangen, mit ihrer Beute in die Burg aufnahm, in derselben aufgehoben und gefangen genommen, jedoch auf Fürbitte des Kurfürsten Philipp von der Pfalz im J. 1483 gegen eine Urphede wieder entlassen (R.-Arch.-Urk. 1, 222). Die Burg kam nun in den alleinigen Besitz seines Bruders Martin und blieb fortan ein Lehen der Familie von Sachsenheim (s. Klunzinger 1, 45–47), bis dieselbe mit dem am 14. Aug. 1561 gestorbenen Bernhard von Sachsenheim erlosch und daher die Lehen an Württemberg zurück fielen. Doch erhielt ein, durch nachfolgende Ehe legitimirter Sohn eines Wilhelm von Sachsenheim, Gall von Sachsenheim, den 7. Jun. 1566 die Burg als erbliches Mannlehen von Herzog Christoph, der ihm auch noch 200 fl. zu den nothwendigsten Baureparationen gab. Allein sie war schon sehr in Verfall und trotz bedeutenden

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 208. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0208.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)