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Fürfelder Landstraße stößt man zuweilen auf Überreste eines römischen Wohnplatzes. Etwa 2–300 Schritte westlich dieser Stelle fand man ebenfalls schon Grundmauern von Gebäuden. Etwa 3/4 Stunden nordwestlich vom Ort kommt der Flurname „Harzhofen“ vor, was auf einen abgegangenen Wohnort hindeutet; auch wird eine Flur am südwestlichen Ende der Markung der „Judenkirchhof“ genannt (s. auch unten).

Der Ort, welcher wie Hausen an der Zaber ein Haus im Wappen führt, kommt wohl am frühesten in der Geschichte vor in Folge hiesigen Besitzes des Klosters Lorsch. Es erwähnt nämlich der Traditionencodex dieses Klosters mehrfache Schenkungen an dasselbe in Hausen (mit verschiedenen Zusätzen), wobei nur soviel sicher ist, daß dieselben im Allgemeinen in diese Gegend gehören, dagegen nicht mit völliger Bestimmtheit angegeben werden kann, ob sie Hausen bei Massenbach, oder Hausen an der Zaber, oder Schächerhausen (s. u. bei Nordheim) zuzuweisen sind. Es sind dies folgende Schenkungen: von 1 Mansus „in Sueigerheimer Marca in loco Husen“ und 25 Tagwerk, einer Wiese, einem zu einer Mühle tauglichen Ort und 4 Hörigen durch Alfrit den 13. Mai 805, von 1 Mansus, 1 Baumgarten, 37 Tagwerk, 1 Mühle, 1 Wiese, 3 Hörigen „in pago Gardachgowe in Sueigerheim in Titricheshusen“ durch Snefolk den 27. Mai 826, von 2 Mansus „in pago Gardachgowe in loco Utenhusa“ durch Rihhart und Udo den 1. April 827, wozu noch kommt eine ohne nähere Zeitangabe angeführte Notiz über den Besitz einer Hube „in Ditricheshusen et in Massenbach, et in Gragenbach“ (wohl Grombach bad. B.-A. Sinsheim – Cod. Lauresh. 3 nr. 3495. 3493. 3744. 3655). Die Beziehungen zum Gardachgau, sowie die Zusammenstellung mit Massenbach u. s. w. dürften bei diesen Stellen dafür sprechen, sie nicht auf Hausen an der Zaber zu beziehen.

Massenbachhausen selbst war in früherer Zeit der Familie Neipperg als freies mit keiner Lehenschaft verwandtes Eigenthum gehörig, allein im J. 1585 verkaufte es Engelhard von Neipperg an den würzburgischen Rath und Amtmann zu Rotenfels, Dietrich Echter. Aus dem Besitz der fränkischen Familie Echter kam es – nach Dalbergischem Zwischenbesitz gegen Ende des 17. Jahrhunderts (Klunzinger 4, 100) – in denjenigen der rheinländischen Familie Ingelheim, allein den 14. Februar 1737 kaufte es Graf Wilhelm Reinhard von Neipperg dem Kammerrichter Freiherrn Franz Adolph Dietrich von Ingelheim um 40.000 fl. wieder ab.

Obiger Besitz des Klosters Lorsch, von welchem nicht bekannt ist, wie er in andere Hände überging, ist jedoch nicht der einzige geistliche Besitz allhier: Erzbischof Bruno von Trier, geb. Graf von Laufen, schenkte mit Einwilligung seines Bruders, des Grafen Boppo, hiesige Güter an das Stift Odenheim, und den 5. März 1122

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 279. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0279.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)