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verpfändete K. Karl V. den 4. Jun. 1521 mit Schloß und Dorf Sternenfels auch Theile von Leonbronn dem um ihn wohlverdienten Peter Scheer, allein wegen mehrerer Ursachen, namentlich aber wegen Theilnahme an den sickingenschen Unruhen wurde demselben im J. 1523 von des Erzherzogs Ferdinand Regierung in Württemberg dieser Pfandbesitz wieder abgenommen.

Nach dem Kellereilagerbuch von 1576 hatte das Gelait, auch landsträfliche und forstliche Obrigkeit allhier Württemberg allein, Sternenfels einige besondere Jagensgerechtigkeiten. Die hohe malefizische Obrigkeit betreffend wurden nach der von sternenfelsischer Seite jedoch bestrittenen Praxis die Übelthäter durch den württembergischen Amtmann zu Güglingen in Anwesenheit des Leonbronner Schultheißen verhört, das Gericht mit je 4 Personen von Ochsenberg, Leonbronn, Zaberfeld und Michelbach besetzt, der Stab durch den Ochsenberger Schultheißen gehalten, das Erkenntniß durch den württembergischen Nachrichter vollstreckt und bei Ausführung desselben laut gerufen: hie richtet Herzog von Württemberg. Sonst hatten Württemberg und Sternenfels als rechte Eigenthums- und Vogtherren alle Gebot, Verbot, Frevel, Strafen und Bußen mit einander gemein. Den Schultheißen hatte Württemberg allein, Gericht und Rath mit Sternenfels zusammen, zu besetzen. Am großen, im Allgemeinen auch am Weinzehenten hatten Württemberg, der Deutschmeister und Sternenfels je 1/3, von dem württembergischen Drittel Sternenfels wieder 1/5, beim kleinen Zehenten trat an die Stelle des Deutschmeisters die Pfarrei Leonbronn. – Nach dem Landbuch von 1624 hatten die Sternenfels an der vogteilichen Obrigkeit 2/3 als württembergisches Lehen, Württemberg 1/3, und die hohe landesfürstliche Obrigkeit allein.

Den 14. Jul. 1720 verlieh Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg dem Obersten Johann Bernhard von Sternenfels als erbliches Mannlehen die von Württemberg bisher zu Leonbronn und Mörderhausen eigenthümlich genossenen Rechte, Leute, Häuser, Güter und Gefälle, dabei insbesondere die hohe malefizische Obrigkeit, die Kastenvogtei des Heiligen und Armenkastens, die Bestellung der Pfleger, 80 M. Walds, der Mannwald genannt, hohe und niedere Jagd, etwa 20 Unterthanen, wogegen Württemberg sich manche Rechte, wie die hohe, landesherrliche, landsträßliche und forstliche Obrigkeit, das Kollektations, Episkopalrecht samt dem Recht der Advokatie und dem Patronate u. s. w. vorbehielt. Allein den 10. Febr. 1749 verkauften die Gebrüder Ludwig Bernhard und Karl Alexander von Sternenfels mit Ochsenberg auch den sternenfelsischen Antheil an Leonbronn (s. Ochsenberg). Derselbe bestand damals aus 26 Häusern und 10 Scheuern, und das Simplum der Steuer zum Kanton Kraichgau betrug 63 fl. 50 kr. 2 Hllr.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 307. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0307.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)